Lehrergehalt

Lehrergehalt aus der Abendmahlskasse                   

Die Schule zu Krudenburg und ihre Lehrer                                 Heimatkalender 1969

Von der hiesigen reformierten Kirchengemeinde wurde 1785 auch eine reformierte Schule gegründet, weil es unmöglich schien, daß die Kinder der reformierten Eltern die lutherische Schule hierselbst besuchen könnten. Die Anregung zur Gründung dieser Schule ging von dem Prediger Terstegen aus. In dem Frotokollbuch der Weseler Classe ist zu lesen: 1755. Dem Herrn Prediger Terstegen wird auf der Classe improvisiret, fleißig den Heidelberger Katechismus zu gebrauchen. Weil sich in Crudenburg kein Schulmeister oder Vorsänger befindet, so soll hierfür eine Collecte beantragt werden.”

1759. Der hiesige Prediger stellet dem Consistorium (Presbyterium) vor, daß in den reformierten Kirchen der Schulmeister oder Vorsänger vor der Predigt ein oder zwei Kapitel aus der Bibel vorlese, und bei Krankheit des Predigers eine Predigt lese.”

1764. Ein Kapital von guten Freunden zur Anstellung eines Schulmeisters erhalten; es sind 30 Thl.”

Von 1767 bis 1784 sind vom Könige fast jedes Jahr 50 Thl. zur Anstellung eines Schulmeisters geschenkt worden. Auf der Synode von 1777 wurden noch gesammelt 36 Thl. 3 st. Von den Zinsen dieser Kapitalien wurde vorläufig der Vorsänger Schulz besoldet, welcher jährlich 18 Thl. erhielt. Als die Clevische Regierung 1784 dahinterkam, erließ sie hiergegen eine große Verordnung und befahl, daß die Zinsen gespart werden sollten für das Schulmeistergehalt. Meister Schulz mußte nun also entlassen werden, und man beschloß, daß beim Abendmahl immer für das Lehrergehalt gesammelt werden sollte, und Herr von Striinkkede erbot sich, daß er jedesmal einen Thl. geben wollte, damit das Gehalt bald zusammen wäre.”

1875 beantragt das Konsistorium bei der Regierung die Genehmigung zur Anstellung eines Schulmeisters. Die Kapitalien betrugen jetzt 1000 Taler schlecht Geld, und das gäbe an Zinsen für das Gehalt 40 Taler, hinzu kämen noch 4 Taler für das Läuten. Die Regierung antwortete, daß sie sich von dem Richter Pagenstecher in Wesel habe Bericht erstatten lassen, und daß sie ihre Genehmigung erteile. Die Gemeinde möge sich von den Seminaristen in Wesel einen aussuchen. Es haben darauf drei Subjekte geprobt, und einstimmig ward gewählt am 28. Juni 1785: Andreas Haack (1785/1786).

Von der Regierung wurde diese Wahl bald darauf bestätigt. Da ein Schulhaus nicht vorhanden war, so wurde eine Schulstube in dem Grotheschen Hause gemietet für 5 Taler 30 Stüber jährlich. Das Grothesche Haus ist das jetzige Sickingsche Haus, nämlich Nr. ig. (Am Ende des Zweiten Weltkrieges zerstört. Es lag neben Amerkamps Haus Nr. 18, gegenüber den Anlagen vom Hause Crudenburg. Zur Zeit ist dort ein Parkplatz aber es soll bald da wieder gebaut werden. Anm. d. Verf.) Der Lehrer wohnte bei Henrich Sieberg im Hause und für ihn wurden zuerst 13 Taler und später 10 Taler für Miete bezahlt. Andreas Haack starb aber schon anfangs Januar 1786. Das Henrich Siebergsche Haus ist das jetzige Haus Nr. 9 (?). Nach Haacks Tode berichtet das Protokollbuch des Konsistoriums also: Der Prediger ist nach Wesel gewesen und hat mit dem Direktor Seminarii Schehl Rücksprache genommen über einen neuen Schulmeister. Derselbe hatte augenblicklich keinen, erklärte aber, daß der Bürgermeister Velhacke in Wesel einen namens Conradi und dann auch den Schulmeister zu Gartrop, sowie den Unterschulmeister Stoecker zu Mettmann im Herzogturn Berge in Vorschlag gebracht habe. Der Prediger verliest eine Bittschrift an die Regierung, entweder Conradi oder Stoecker wählen zu dürfen.”

Die Genehmigung kam Stoecker aber wurde krank, so daß er seine Fähigkeiten nicht zeigen konnte, und Conradi ward gewählt. Conradi kam, erklärte aber gleich, daß er bei dem geringen Gehalt nicht bestehen könnte; er könne in Wesel durch Privatinformation mehr verdienen. Nun wurde Stoecker berufen, der inzwischen gesund geworden war. Die Regierung befahl aber, nachdem er schon gewählt war, daß er von Seminardirektor Schehl in Wesel geprüft würde. Er ward für unfähig erklärt. Die Regierung erlaubte ihm, ins Seminar zu gehen. Er tat dies nicht; nachdem er der Gemeinde viele Kosten verursacht hatte, ging er nach Hause.

In der nun folgenden schulmeisterlosen Zeit wurden von dem Schulkapital 250 Taler zur Reparatur des Pfarrhauses verwendet. Die Regierung erteilte hierzu ihre Genehmigung, jedoch sollte dieses Geld bis zur Wiedererstattung mit 2% verzinst werden. Lehrer Croote 1788/1792. Derselbe erhielt die Stelle 1788. In diesem Jahre erschien auch eine Verordnung der Regierung, welche befahl, daß alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken sollten. Groote versah den Küsterdienst zugleich mit. Er wurde 1792 als Lehrer nach dem Lauerhas berufen.

Es   folgte   darauf  Lehrer   Schievelkamp.   Er   stammte   aus   Wesel.    Seinen  Lebensgang hat er in einem kleinen Notizbuch also bezeichnet: Am 14. April 1780 auf die hohe Schule bei Herrn Gempt gekommen. Am 14. Mai 1781 bei Herrn Heimann gekommen; am 19. Mai 1783 bei Herrn Hüter gekommen und von da auf das Seminar bei Herrn Schehl und Vallen-stein. Schullehrer geworden 1787. Nach Crudenburg gekommen 1790.” Zwei Jahre war er als Hauslehrer auf dem hiesigen Schloß. Als dann 1792 die reformierte Stelle leer wurde, da wählte man ihn an diese Stelle. Er war nunmehr 26 Jahre alt. Als 1816 die umliegenden Gemeinden die Union schlössen, wurde er am 9. Dezember 1816 Lehrer beider Schulen. Am 11. Februar 1800 verklagte Schievelkamp den Prediger Mann, daß er von den oben erwähnten 250 Talern keine Zinsen an ihn zahle. Mann gibt an, daß er immer die Hausmiete für ihn bezahlt hätte, wogegen Schievelkamp behauptet, daß ihm freie Wohnung versprochen sei, auch sei  die Hausmiete nicht bezahlt, sondern es restierten noch 40 Taler. Schon  vor 1V2 Jahren, also 1798, habe er sich eine eigene Wohnung suchen müssen. Als kaiserliche Truppen hierher gekommen seien, hätten sie die Schulstube zur Wachtstube genommen und ihn nachher mit Einquartierung so stark beschweret, daß er es nicht mehr aushalten konnte. Er wurde nun aus dem Hause verwiesen, weil er die Lasten nicht mehr tragen konnte. Mann erklärte: Vom Dezember 1793 bis Dezember 1794 ist die Miete bezahlt. Wegen der Einquartierung hat Schievelkamp die Wohnung verlassen und zwar mitten im Jahr (also Juli 1798). Schievelkamp muß auf Geduld verwiesen werden.” Der Prediger wurde zur Zahlung verurteilt, wurde aber krank, und Schievelkamp klagte wieder, daß er Hunger leiden müsse. Bisher habe er sein Brot durch saure Tagelöhnerarbeit verdienen müssen, wobei er Wasser getrunken hätte. Das Wenige, was noch eingekommen sei, hatte er für Hausmiete und Landpacht entrichten müssen, und dabei habe er noch den lutherischen Schulmeister zu unterhalten, welcher mehr Einkommen hätte als er, und auch ganz entbehrt werden könne, da hier keine lutherische Kirche sei. Prediger Mann starb 1801. Seine hinterlassene Witwe sollte wenigstens die Hälfte zahlen. Sie entsagte der Erbschaft. Und was wird der Ausgang gewesen sein?

Die Schulstube und Lehrerwohnung

Die Schulstube war zu Haacks Zeit in dem Grotheschen, jetzt Sickingschen Hause Nr. 19. (Die drei an der Hauptstraße gelegenen Häuser mit den Nummern 18, 19 und 20 sind im März 1945 zerstört worden. Es wohnten vorher dort die Familien Amerkamp, Sicking und Möllenbeck.) Die Lehrerwohnung wird hierbei nicht erwähnt. 1787 waren beide in dem Grothe-schen Hause, und von 1788 ist ebenfalls noch eine Mietquittung von Groth vorhanden. 1789 war die Schulstube bei H. Hintzen. Die Lehrerwohnung befand sich 1789 bei Heinrich Sieberg. Hier verblieb die Lehrerwohnung bis 1793. 1798 zog Schievelkamp in das jetzige Brük-kersche Haus Nr. 45 (hier wohnt zur Zeit [1965] die Familie Ridder/Wölker) und hatte dort seither Schulstube und Wohnung.

Schievelkamp wurde schon 1795 vom Prediger Mann auf der Weselschen Klasse also mitgenommen: Der Schullehrer in Crudenburg hat von seiner Geschicklichkeit und Treue in der Amtsführung noch keine Probe abgelegt, auch ist sein betragen mehrerer geschehener Ermahnungen unerachtet noch immer anstößig und unordentlich. Classe findet gut, dem Schievelkamp den jährlichen Classio-Beitrag zu seinem Tractament vor der Hand zu entziehen, bis daran er sich gebessert haben wird. Auch wird Präses bei Gelegenheit der Kirchenvisitation demselben nachdrückliche Ermahnungen zur besseren Aufführung und ordentlichen Wahrnehmung seines Amtes ertheilen. Im Fall aber dieses nicht helfen sollte, bei Hochlöblicher Landesregierung darum antragen, daß er vom Schulamte removiret werde.” Schievelkamp legte 1838 am 1. 1. sein Amt freiwillig nieder, welches er 52 Jahre und 2 Monate verwaltet hatte.

Die lutherische Schule zu Krudenburg

Zum Andenken möge hier zunächst die lutherische Schulordnung Platz finden, welche einen Teil der klevisch-märkischen Kirchenordnung bildete:

Regula 1. Ein Schul-präceptor hat sich vor allen Dingen zu befleißigen, daß er in seinem Ampte getreu sei und die von Gott ihm verliehenen Gaben und Geschicklichkeit also anwende, damit er die Ehre Gottes und der ihm anvertrauten Jugend wahre, Wohlfahrt nach Seele und Leib befördere und in allem sich so verhalten möge, wie er’s nicht allein vor dem ihm Vorgesetzten, sondern auch vor Gott an jenem Tage verantworten könne. Regula 2. Des Endes hat sich hauptsächlich angelegen sein zu lassen, daß er die Kinder zur Erkenntniß und Furcht Gottes wie auch zu anderer guten Sitte aufs treulichste anzuweisen, und ihnen auch darin mit einem guten Exempel vorzuleuchten, auch nichts verabsäumen, damit sie im Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen soweit sein Geschicklichkeit reicht und die Kinder es fassen können, unterwiesen werden.

Regula 3. Die Schule muß zur rechten Zeit angefangen und geendigt werden, als des Morgens von 8 bis 11 und des Nachmittags von 1 bis 4 Uhr, und hat der praeceptor zu solcher Zeit immer in der Schule präsent zu sein und nimmer die Kinder allein zu lassen, sollte aber nötiger Fall vorkommen, daß praeceptor von den Kindern abwesend sein müsse, so hätte er solches dem Prediger vorher bekannt zu machen und solchen zu ersuchen, daß jener, wo er möge, solange seine Stelle bei den Kindern vertreten möge.

Regula 4. Es muß die Schule sowohl Vor- als auch Nachmittags mit Gesang und Gebet angefangen und geendigt werden.

Regula 5. Hiernach soll von den Kindern, die lesen können, ein oder zwei Kapitel aus dem Neuen Testament deutlich gelesen und wenn solches geschehen ist, von praeceptore ein deutlicher Spruch oder vorgekommenes gutes Exempel den Kindern zur Lehre und Erbauung eingeschärft werden.

Regula 6. Wenn diese lectio biblica zu Ende gebracht, so hätten demnächst die anderen, so noch nicht so weit gekommen in behöriger Ordnung aufsagen, indeß aber müssen die größeren ihre Zeit mit Schreiben oder Auswendiglernen zubringen, da dann der praeceptor solchen Kindern nicht nur vorzuschreiben und wie sie die Züge zu machen deutlich anzuweisen, sondern auch die Schrift nachher fleißig zu corrigieren hat.

Regula 7. Der Katechismus Luthers muß zwar des Mittwochs und des Sonnabends in einer besonderen Stunde tractiret, recitiret und expliziret werden, jedoch wäre auch nothwen-dig, daß alle Morgen ein Hauptstück recitirt oder nachgelesen würde.

Regula 8. Soviel ihrer in einem Buche sowohl mit Lesen oder Buchstabieren zusammen lernen können, solche hätten zusammen zu sitzen und zu recitiren, damit einer den anderen desto fuglicher observiren und aufmuntren könne.

Regula 9. Wenn auch einige Eltern wären, welche ihre Kinder in die Latinität wollten eingeführt haben, so hätte der praeceptor sich auch nach Möglichkeit zu bequemen, sie darinnen mit anzuweisen und sich darinnen der Methode zu bedienen, die ihm vom Prediger dazu wird an die Hand gegeben werden, wie er auch bei aller seiner Arbeit dem Rat und der Vorschrift seines Prediger folgen muß.

Regula 10. Zu fleißigem Lernen, zur Stille und Aufmerksamkeit, wie auch Andacht im Beten, sowohl in der Kirche als Schule, nicht weniger zum Gehorsam gegen die Eltern, Prediger und praeceptor müssen die Kinder zuvörderst mit Worten ermahnt und bestens aufgemuntert werden; sollten aber der Eine oder Andere wegen Faulheit, Ungehorsam, Muthwillen, Lügen und dergleichen Laster müssen realiter bestraft werden, so sollte der praeceptor solche Strafe in Liebe und Moderation, nicht aber in Zorn und Grimm zu thun und sonderlich zu verhüten, daß darinnen nicht excediret werde.

Regula 11. Sollten sich einige Eltern finden, die wegen den praeceptor Beschwerde führten, und er deshalb entweder von den Eltern selbst oder vom Prediger angesprochen würde, so hätte er sich deshalb bescheidentlich zu verantworten, keineswegs aber auf Rache bedacht zu sein und  solches etwa die Kinder entgelten zu lassen.

Regula 12. Es soll auch der praeceptor fleißige Aufsicht über die Kinder haben, wenn sie in der Kirche seyndt, und ihnen darinnen keinen Muthwillen verstatten, die petulantes (mutwilligen, ausgelassenen) fleißig annotiren, und wenn sie vorher einigemal vermahnet und gewarnet seyndt, folgenden Tages in der Schule behörig bestrafen, auch der gehaltenen Predigt Sprüche von ihnen fordern, sie auch sonderlich dazu anhalten, daß sie frühzeitig in die Kirche kommen und ihre Sitze uffen Chor nehmen mögen.”

Brief des Predigers Ebeling zu Hünxe an den praeceptor daselbst

Ich erfahre sehr höchst mißfällig, wie der im vorigen Jahr wohlmeinend ergangenen Con-sistorial-Erinnerung (Presbyterium) und Verordnung wie auch unserer Kirchenordnung selbst sub. Nr. 93 pag. 53 et 54 zuwider die Schuljugend sehr sparsam an Sonn- und Feiertagen Nachmittags, noch weniger Vormittags, zum Gesänge, Gehör göttlichen Worts und Kinderlehr sich einfinde. Darum habe kraft meines Gewissens, tragenden geistlichen Wächteramts und Aufsicht laut unserer Königlichen Kirchenordnung abermals wohlmeinend erinnern wollen und sollen, daß Er künftighin seine Schuljugend treufleißiger als bisher geschehen, alle Sonn-und Feiertage Vormittags und Nachmittags zur Kirche, wie nicht weniger, daß dieselbe still, eingezogen und aufmerksam auf Gottes Wort sich erzeige, mit allem Ernst und Nachdruck sowohl in der Kirche selbst als nachgehends dazu in der Schule gebührend ermahne und anhalte, auch die petulantes oder absentes in Schule und Kirche genau notire und nochmals ernsthaft abstrafe. Übrigens, wenn Eltern sich finden dürfften, die etwa über gehörige und geziemend nöthige Disziplin murren sollten, so kann Er dieselben frei zu mir verweisen, alsdann werde ich ihnen schon Rede und Antwort nach dem Gewissen zu geben wissen. So ist auch absolute nothwendig und höchst geziemend, daß künftig bei Leichenbegängnüssen die gesamte Jugend in eine Reihe rangieret und durchaus nicht weiter in zwei Haufen noch weniger wie das Vieh mit Ungestüm zur Kirche ein- und auslaufen oder in der Kirche oder nach gehaltenem Gottesdienst oder geendigter Schule auf dem Kirchhof oder Gassen Geplau-

der und Gelärm anrichten, sondern in aller Stille und Ordnung in und aus der Kirche geführet werde, damit keine Unordnung im Gesänge, Unruhe unter der Predigt und Ärgerniß bei Leichenbegleitern oder anderen Zuhörern verursacht, dabei der Jugend scharf eingebunden werden muß, nach geendigter Schul sogleich in aller Stille nach Hause sich zu begeben und zu rechter Zeit sich wieder einzufinden, auf daß alles fein und ordentlich in und nach der Kirche und Schule hergehe.

Hünxe, den 9. März 1721 Ebeling, Pastor.”

Dieser Brief ist aufgezeichnet, weil die lutherische Schule zu Krudenburg eine Nebenschule von Hünxe war. In einem Einkommensnachweis der Hünxer Kirche und Schule ist auch der Nebenschulen in Bruckhausen, Buchold und Krudenburg gedacht. Von letzterer heißt es: Auch der praeceptor in Crudenburg wird erhalten durch einen freywilligen Beitrag der Eingesessenen”  und ferner: Die anderen Schulmeister in den Nebenschulen haben nicht viel mehr als das mensam ambulatoriam und das Schulgeld.” Der Schulmeister in Hünxe hatte 50 Thl.” Hünxe, den 2. Oct. 1767  Ritter, pastor.”

Als Lehrer werden genannt 1771 und ferner 1777 Lehrer Peters. Auch sein Titel war praeceptor; vielleicht ist er hier gewesen bis 1794, in welchem Jahre Lehrer Johann Albert Becker (1794—1801) die Stelle antrat. Von Mehrum ward er nach hier berufen; sein Gehalt betrug 45 Taler klevisch, er hatte es vom Bürgermeister zu erheben. Von jedem Kinde erhielt er monatlich 1 Stüber Schulgeld. Am 18. August 1801 wird er nach Hamminkeln berufen.

Lehrer Tembergen 1801-1811. Dieser soll 1809, als Napoleon die Chaussee von Wesel nach Münster baute, sich mit Steinklopfen ernährt haben. Kam nach Gemen.

Lehrer Schaler 1811-1814. Er war der Vater des letzthin zu Xanten verstorbenen Schöler und kam von hier nach Schermbeck.

1816 schlössen die umliegenden Gemeinden schon die Union, und Lehrer beider Schulen wurde der schon erwähnte Lehrer Schievelkamp 1792-1838. Sein Gehalt betrug anfangs 45 Reichstaler klevisch. 1829 erhielt er 33 Reichstaler Zulage. Die hiesige Kirche war 1826 geschlossen worden, und die vorhandenen Kapitalien wurden an die Kirchen zu Hünxe, Dre-venack und Gartrop verteilt.

Lehrer Philipp Becker Becker 1838-1858. Er war Lehrer in Anholt gewesen, und von hier kam er nach Krefeld als Vorsteher des Waisenhauses. Sein Geburtsort war Sehlbach, Kreis Siegen. In dem tollen Jahr 1848 bewog er alle Knaben, die deutsche Kokarde zu tragen. Gehilfe Heinrich Stötzel 1859-1860. Dieser unterrichtete provisorisch. Er stammte aus Aft-holderbach, Kreis Siegen. Darauf kam

Lehrer Adam Blankerts 1860-1874 aus Esper, Kreis Grevenbroich. Zu seiner Zeit war die Schülerzahl durchschnittlich 60. Demselben ertrank hier in der Lippe eine Tochter beim Baden. Im Mai 1874 schied er aus seinem Amte und wurde Gastwirt in Wesel, woselbst es ihm sehr gut geht.

Lehrer Julius Caspers 1874-1875 aus Dinslaken. Derselbe war fortwährend kränklich, so daß er nur wenige Wochen unterrichtet hat. Er behauptete, daß er sich diese Krankheit durch den Feldzug 1870/71 zugezogen habe, erhielt daher den Zivilversorgungsschein und wurde königlicher Steuerempfänger. Als solcher ist er in diesem Jahr in Geldern gestorben. Er nahm den Gehilfen Knüfermann an, welcher für ihn unterrichtete.

Gehilfe Knüfermann 1875-1876 aus Hamborn bei Dinslaken. Als derselbe seit Ende 1875 die zweite Stelle in Drevenack verwaltete, stand die hiesige Stelle wieder leer, bis der Schreiber dieser Chronik die Stelle Ostern 1876 übernahm.

Lehrer Wilhelm Gaecks 1876-1910, geboren auf Trutzlatzer-Mühle, Kreis Naugard, Pommern. Vorgebildet bin ich V2 Jahr in Gollnow, 2V2 Jahr in der Präparanden-Anstalt zu Cam-min an der Dievenov und 3 Jahre im Seminar zu Pölitz 1868-1871. Am 2. Juni 1871 wurde ich angestellt zu Falkenwalde bei Stettin und blieb daselbst bis Mitte October desselben Jahres. Vom 21. October 1871 bis Ende Dezember 1872 war ich angestellt an der sechsklas-sigen Stadtschule zu Pencun, 2 Meilen von Stettin. Wegen zu geringen Gehaltes (170 TM.) ging ich zur Cöln-Mindener Eisenbahn und habe gearbeitet auf den Stationen Oberhausen, Essen, Berge-Borbeck vom 28. Dezember 1872 bis zum 17. Februar 1875. Weil hier die Lehrergehälter bedeutend besser waren, so trat ich wieder zurück und erhielt meine erste Anstellung in Hünxerwald. Hier hielt ich aus vom 4. März 1875 bis Ostern 1876. In Crudenburg wurde ich angestellt am 20. April 1876 provisorisch und definitiv am 6. August 1877. Verheiratet habe ich mich am 21. Dezember 1877 mit Emma Kühnen, Tochter des Lehrers Diedrich Kühnen zu Gahlen. Wir haben drei Kinder: Wilhelm, Ernst und Meta. Die hiesige Stelle beträgt jetzt 1200, M., freie Wohnung, Garten und ein Stück Ackerland. Außerdem habe ich eine Weide, den sogenannten Tiergarten, in Benutzung, welche dem Lippefiscus gehört und der hiesigen Gemeinde für die Stelle gegen eine jährliche Pacht von 3, M. überlassen ist. Nach Erlaß des Pensionsgesetzes wurde die hiesige Stelle eingeschätzt wie folgt: Gehalt 1200, M., Wohnung und Garten , Ackerland , Summa  M., und außerdem beziehe ich 90, M. Alterszulage. Vor meiner Zeit hatten die Lehrer das Gehalt stets selbst eingezogen, auf meinen Antrag wurde mir dasselbe fortan aus der Gemeindekasse bezahlt.” Lehrer Gaecks läßt sich am 1. Oktober 1910 pensionieren und verlegt seinen Wohnsitz nach Münster i. W., wo sein Sohn Wilhelm Eisenbahnsekretär ist.

Am 1. Oktober 1910 tritt der Nachfolger Lehrer Otto Mahlmann den Dienst an der evangelischen Volksschule in Krudenburg an.

Da durch die Betrachtung der kirchlichen und schulischen Verhältnisse nun aber der übrigen Schilderung unseres Dorfes bereits um über 100 Jahre vorgegriffen ist, muß hier erst die weitere Entwicklung in Krudenburg vom Ende des Siebenjährigen Krieges durch das 19. Jahrhundert hindurch nacherzählt werden.

 

 

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