Krudenburg Geschichte

Sechshundert Jahre Krudenburg                             Heimatkalender 1964
von Kurt von Mallinckrodt 

Zugleich Streifzug durch die bewegte Geschichte unseres südöstlichen Kreisgebietes

Teil I: 1363 bis1680

Da im Jahre 1963 die Einwohnerschaft eines der kleinsten Dörfchen unseres Kreisgebietes gelegentlich ihres Schützenfestes einen festlichen Erinnerungstag seines sicherlich vielhundertjährigen Bestehens in dieses Dorffest einbezog, so mag im Heimatkalender wohl ein kurzer Rückblick auf die langjährige und früher recht bedeutsame Existenz des kleinen Lippedorfes am Platze sein.
Die „Historische Relation des Freyadeligen Hauses Crudenburg” weiß um das Jahr 1730 zu berichten, daß der Name „Crudenburg” herrühre von dem alten sächsischen Gott Crode (der auch dem „Kredebeck” in Raabe’s Schüdderump den Namen gegeben), den die Westfälinger, da sie noch Heiden waren, in großer „Veneration” (= Verehrung) gehalten, und haben ihm zu Ehren allerhand Monumenta (Burgen) aufgerichtet, daher Crodoburg; hernach freilich, bei eingeführten Christentum, hat man dafür gehalten, daß dieser Abgott, um desto mehr davon abzuekeln, einer Kröte ähnlich gewesen, worauf denn auch der Nachbarort Pedden-berg hinweiset. — Die Krudenburger, als die Nachkommen Crodos, des Krötengottes, heißen bis auf den heutigen Tag in der ganzen Umgegend „Kickföß” (also Frösche), auch in dem Nachbarort Hünxe. — Den Namen Krudenburg aber erklärt man dort anders: Die Steine einer alten, am Ringwall bei Bergerscholt gelegenen Burg hätten die Krudenburger auf Befehl ihrer Herren auf Schiebkarren über die Lippe herangefahren, d. h. plattdeutsch „gekrüjt”. Daher habe man die neue Burg „Crujenburg” geheißen.
Wie nun auch immer der Name zustande gekommen sein mag, er wird 1363 in einer Urkunde genannt, weil Rutger von dem Butzlar vom Grafen Johann von Kleve das Burghaus Crudenburg als Offenhaus gekauft hat; hierzu gehörte die Fischerei in der Lippe, die Wassermühle in der Lippe zwischen Crudenburg und Hünxe samt der zugehörenden Mahlgerechtsamkeit von einigen Höfen und dem Hünxer Kirchspiel, ferner die jährlichen Renten aus dem Hofe zu Drevenack und allem, was dazu gehörte; viele Flur- und Hofbezeichnungen werden in dieser Urkunde genannt, die uns teilweise heute noch bekannt erscheinen: Nyenwarte, Aap, Hof Willich, Hof toe Drawewinkel, Gut des Widendorn, Gut ther Hegghen, Gut tho Westerhusen, Diderichgut von Lachusen und Gesengut von Lachusen. Sie alle müssen jährliche Abgaben in unterschiedlicher Höhe von 4 bis 12 Malter Roggen oder Hafer, oder auch etliche Scheffel Erbsen aufbringen. Sogar die Mühle in Bislich muß 4 Malter Roggen an Crudenburg zahlen. Auch ist schon davon die Rede, daß der Käufer im gräflichen Walde das zum Zimmern der Mühle nötige Holz schlagen lassen dürfe. — Im Falle, daß der Graf diesen Besitz zurückkaufen will, hat er 1075 alte Schilde zu zahlen. — Im Jahre 1392 wird von dem Grafen von Cleve, der nun Dietrich v. d. Mark heißt, ein Ritter belehnt, dessen klangvoller Titel lautet: Ritter und Erbmarschall des Landes Cleve und Drost des Landes Dinslaken. Es ist der Ritter Goswin von Steck, auch Goswin Stecken genannt. Er erhielt zum erwähnten Besitz des Hauses Crudenburg noch hinzu das Gericht zu Crudenburg und Hünxe, die Accise und die Kirchengiften. Hinsichtlich der Kirche wird im Jahre 1395 noch ein besonderer Lehensbrief ausgestellt, auf dem das Patronatsrecht der Herren von Crudenburg über die Hünxer Kirche beruht. — Von nun an setzten die Herren von Crudenburg also in der Kirche zu Hünxe die Pastöre ein und waren auch die Herren von Hünxe. Die damaligen Hünxer Einwohner nennen sich selbst auch in allen Eingaben „die getreuen und gehorsamen Untertanen der Herren von Crudenburg”. — Für die Kirche von Hünxe haben Goswin von Steck und seine Erben viel getan. Sie gaben unter anderem den Zehnten von Drevenack, von Damm und von Bricht an die Kirche ab.
Der Drevenacker Zehnt brachte ziemlich viel auf. Hier möge ein Verzeichnis des Drevenacker und des Dammschen Zehnts folgen, wie er zur Zeit Goswin Stecks erhoben und alljährlich am Trotzenberg, in der Wirtschaft „Zum halben Mond”, vom Hünxer Kirchenvorstand in Empfang genommen wurde. Die Liste beweist nämlich zugleich, wie alt viele Familien hier sind. Zwar ist es wohl manchmal geschehen, daß ein Mädchen den Hof erbte; in solchem Falle nahmen die Kinder den Namen der Mutter an — und der Mann auch. Diese Fälle sind aber immerhin selten.
„Einkumpfte der Pasterei zu Hünxe von Seligen Ritter Stecken datirt:
Ins Swartstein jaers 11 schepel Roog, Bergmannshof 1 malter, der Suiler 3 spint, vom Schue-rehoff 10 schepel, S. Jehane Guith, uff den Schantzen 6 schepel, der Schraer 1 schepel, Holt-fort 1 schepel, von Loe 2 schepel, uht de Ganßbrey 1 schepel, Schult in gen Bonrat (Bunert) 3 schepel, der Bawmeister 1 malter, Bremer 3 schepel, Jan to luell 6 schepel, Hennemann von 2 Hoef 9 schepel, uff der Vikarien 2V2 schepel, Henrig to Luell 6 schepel, Schans 3 maider, Bonekamp 2 schepel, an gen Lucht 2 malter, Peyersguet, Schüringh 2 schepel, uht de Cerem-stuck 1 schepel, uht Damesgut 1 malter, In gen Elßen (Schüring) 2 schepel, unt 1 dtzd yeyer, unt een Deenst mit geveer, Drießenguet 6 schepel, noch in dem 3 spind, In gen Hoff Drevenack 2 malter, uht den schultenkamp 2 schepel, Schmittsguet 5 schepel, Winnter 3 spind, Hermann Rotten 2 schepel. Summa in Drevenack 30 malder 3 schepel 3 spint.Te Damm
Uht Brinkmannsguet 2 malter, Peter Langenfort 1 malter, Althoff 3 schepel, Scholt tho Westhaus, Westermann 1 malter, Barleken 2 schepel, uht des Herrn v. Schmitsguet 2 schepel, Scholt te Loeßen 9 schepel, uht Heinenguet 1 malter, Henrich Engelmans 1 schepel, uth Brui-kerkath 2 schepel, Jan ter Stege 2 schepel, Buischkamp 1 malter.”
Nach dem Tode des genannten Ritters Goswin von Steck besaß das Haus Crudenburg zunächst einige Jahre dessen Ehefrau Elisabeth von Steck, bis beider Sohn, wieder Goswin von Steck geheißen, die Herrschaft antrat und bis 1470 führte. — Zur Zeit dieser Ritter gab es seitens der verbündeten Bischöfe von Cöln, Münster und Osnabrück viele Fehden gegen Adolf V. von Cleve (1368—1394)- also gegen den Bruder des Herrn Dietrich, der Dinslaken regierte. — Unter dem Nachfolger Adolf VI. von Cleve (1394—1448), der auf dem Konzil zu Konstanz zum Herzog von Cleve erhoben war, wiederholten sich solche Kämpfe. Daher war es nur gut, daß Adolf VI. seine Städte Wesel und Schermbeck befestigte; indessen für die Höfe der hiesigen Gegend wirkte sich das weniger gut aus, denn bei ihren Rachefeldzügen mieden die gelehrten Herren Bischöfe die Städte und hielten sich an den Bauern schadlos. Die Herrschaft Dinslaken, also auch Hünxe und Krudenburg, sind damals von den Kölnischen furchtbar geplündert worden, und mutwillig wurde den Bewohnern die Ernte vernichtet. — Unter dem Herzog Johann I., dem Schönen, 1448—1481, wiederholte sich dieser Rachefeldzug des Erzbischofs noch einmal in der Soester Fehde. Diesmal muß es noch schlimmer gewesen sein, denn Dinslaken, Hiesfeld und andere Orte wurden durch Feuer vernichtet. Auch Wesel sollte einen Denkzettel erhalten, aber der Bischof konnte es nicht bezwingen. — Die Herrschaft Dinslaken hat unendlich viel unter den kölnischen Erzbischöfen zu leiden gehabt, daher ist sie auch später so einheitlich zur Reformation übergetreten, und bildet mit dem Südteil des Kreises Rees noch heute eine evangelische Glaubensinsel. Unstreitig gehörte auch Gahlen zur Herrschaft Dinslaken, denn Dietrich von Dinslaken hat 1392 den Hof Gahlen an Ard Schulten und seinen Sohn Gerd zu Lehen gegeben. Über die damalige Einwohnerzahl von Hünxe und Krudenburg lassen sich bestimmte Angaben nicht machen. Jedenfalls hatten beide Orte damals für einen Richter genug Beschäftigung. Goswin von Steck setzte Heinrich Mengenberg zum Richter ein, der wahrscheinlich seinen Sitz in Krudenburg hatte, da die späteren Richter auch hier wohnten. Für den Hün-xerwald mußte schon 1408 eine Waldordnung, eine sogenannte Waldbill, erlassen werden, da man sonst befürchten mußte, der Wald würde zugrunde gerichtet werden. Den besten Beweis für die Bevölkerungsdichte dürfte die Kirche in Hünxe sein.
Sie ist nicht für eine kleine Gemeinde gebaut. In der damaligen katholischen Zeit bot diese Kirche, weil Sitzbänke fehlten, der doppelten Besucherzahl Raum. Sie hatte einen Pastor und vier Vicarien. Diese waren: St. Maria, St. Georgi, St. Antoni und St. Anna. Der Vicar von St. Maria war zugleich Schloßkaplan von Krudenburg.
Nachdem der letzte Herr aus dem Geschlechte der von Steck 1470 gestorben und seiner Frau, Karda von Gemen, das Haus Crudenburg geschenkt hatte, kam es durch Heirat dieser Witwe an die Herren von Holstein-Schauenburg, welche durch sieben Generationen bis zum Jahre 1641, und zwar in den ärgsten Kriegszeiten der Glaubensstreitigkeiten, die Besitzer von Krudenburg waren. — Nachdem der Kölner Erzbischof Hermann von Wied wegen seiner Neigung zur protestantischen Lehre vom Papst gebannt und vom Kaiser geächtet war, folgte ein Adolf von Schauenburg als Erzbischof. Vermutlich derselbe Mann, der auch 1572 als Besitzer des Hauses Krudenburg genannt ist. Nach diesem wurde Gebhard Truchseß zu Waldburg Erzbischof von Köln. Der trat auch zur protestantischen Kirche über und wurde natürlich auch abgesetzt. Ein erster Glaubenskrieg setzte nun im Jahre 1583 ein zwischen diesem abgesetzten Erzbischof und dem vom Papst neu eingesetzten Ernst von Baiern. Letzterer suchte Hilfe bei den spanischen Truppen des Herzogs Alba, während die Grafen von Mors und Cleve dem Truchseß Hilfe leisteten. Auch die protestantischen Holländer unter Mauritz von Oranien traten in diesem als Truchseßkrieg bekannten Streit in dieser Gegend auf. Ein erstes spanisches Heer unter Montdragon kam mit 6000 Mann Fußvolk und 1200 Reitern bei Orsoy über den Rhein, bezog zunächst für einige Tage ein Lager zwischen Wesel und Bislich und danach für einen Monat bei Unter-Emmelsum. Damals versuchte Moritz von Oranien einige spanische Reitertrupps, die zum Futterholen zu den einzelnen Bauernhöfen weit im Lande umherschweiften, abzufangen. Er sandte den Grafen Philipp von Nassau mit 520 Reitern bei Krudenburg über die Lippe und durch Hünxe in die Spellener Heide. — Montdragon aber hatte wohl von dem Plan erfahren, legte sich mit 1000 Mann Fußvolk in der Heide in einen Hinterhalt. Einen weiteren Teil seiner Mannschaft stellte er bei Stockhem zwischen Hecken und Sträuchern in Schlachtordnung auf. Der Überfall auf der Heide gelang vollkommen. Graf Philipp und Graf Ernst von Solms wurden schwer verwundet und nach Rheinberg in Gefangenschaft gebracht, wo beide ihren Wunden erlagen. Ihre Leichen wurden im holländischen Lager zu Bislich abgeliefert und später in Arnheim begraben. 1586 kamen die Spanier mit einem starken Heere unter dem Herzog von Parma wieder.

Dieser verfolgte den Plan, die Ketzer auszurotten — und danach verfuhren seine Leute denn auch. Die Stadt Wesel wurde vier Jahre belagert, 1586—1590. Während dieser Zeit wurden die umliegenden Ortschaften, darunter Krudenburg, häufig übel heimgesucht. Viele Landbewohner hatten sich nach Wesel geflüchtet, die Felder lagen wüst, und auf den Landstraßen trieben sich Räuberbanden umher. — Im Wesel entstand bald schlimme Hungersnot — und darauf brach die Pest aus. 13 000 Menschen sollen damals in Wesel umgekommen sein. — Der damalige Vicar und spätere Pastor Regnitanus aus Hünxe floh zum Schloß Gartrop, denn er vermachte später dem Herrn Albrecht von Hüchtenbruch den gesammten Dammschen Kirchenzehnt als Erkenntlichkeit „Bey dere Hispanisch-Parmaschen Gemeinen Vatterlands vieljährigen erbärmlichen und weltkundigen höchst betrauerlichen und gefährlichen Ravastatio-nen erwiesenen und geleisteten Hospitalität und christlicher mitleidentlicher gutherziger Wohltaten.” — Regnitanus war wohl damals gleichzeitig Schloßkaplan von Gartrop und deshalb nach Gartrop geflohen. Auch das Haus Crudenburg wird voller Flüchtlinge gelegen haben. — Als endlich die Holländer die Stadt Wesel und die Umgegend von den Spaniern erlösten, währte die Ruhe nicht lange. Die katholischen Räte des schwachsinnigen Herzogs Johann Wilhelm (1592—1609) sahen ihre Aufgabe darin, die in vielen Städten und Dörfern der hiesigen Gegend bereits eingeführte Reformation wieder rückgängig und das Land wieder katholisch zu machen. — Erst kamen 1597 die Armeen der Holländer von der anderen Rheinseite von der Verfolgung der Spanier zurück und zogen an Wesel vorbei über Brünen und Bocholt nach Grell. Darauf besetzten die Spanier unter dem General Franz de Mendoza mit 30 000 Mann beide Rheinseiten wieder. In Orsoy müssen sie sich so schändlich betragen haben, daß die reformierte Bevölkerung bei dem Herzog von Cleve bloß um die Freiheit bat, den Ort mit Weibern und Kindern unter Hinterlassung ihres ganzen Vermögens verlassen zu dürfen. — Außerdem verließen die Spanier haufenweise die Fahnen, weil sie keinen Sold bekamen, und sie wurden zu einer wahren Landplage. — Vielfach sandte Mendoza auch Truppen eigenst zu dem Zwecke aus, die evangelische Bevölkerung zu peinigen. Außer Dinslaken und Wesel werden in diesem Zusammenhang die Orte Brünen, Dingden und Bocholt genannt. In Bocholt entehrten sie die Tochter des Bürgermeisters an der Leiche ihres ermordeten Vaters. So verfuhren sie zu Dülmen mit der Frau des dortigen Richters, — und die Nonnen des adligen Stiftes Schiedenhorst traf dasselbe Schicksal. — Für die hiesige Gegend wurde die Besetzung von Dinslaken und das Hauptlager der Spanier bei Bislich Landplage genug. Wer noch einen sicheren Aufenthaltsort wußte, floh dorthin. Herzog Wilhelm verkaufte in dieser Zeit mehrere dem Staat gehörenden Kathstellen in Gartrop an die Gräfin von Hüchtenbruch. Man darf wohl annehmen, daß die Domänenpächter geflohen waren. — Ganz lange scheint sich Mendoza aber nicht hier aufgehalten zu haben, wenigstens nicht über ein Jahr. — Aber im Jahre 1606 kam ein viertes spanisches Heer unter Spinola, das sich längere Zeit bei Ruhrort aufhielt und danach bei Dorsten die Lippe überschritt, um nach Holland zu ziehen. — Wie eine Himmelsbotschaft erscholl 1609 die Nachricht, daß zwischen Spaniern und Holländern der Friede zu Antwerpen geschlossen sei. — Aber Ruhe wurde unseren klevischen Landen nur wenige Jahre. — Als nämlich Johann Wilhelm von Cleve 1609 kinderlos gestorben war, kamen in der hiesigen Gegend zu den Kämpfen um den Glauben noch die Erbstreitigkeiten mehrerer Erblustiger um das schöne Land am Niederrhein hinzu. Die Reformation in der Hünxer Kirche ist 1563 nach der Vorschrift der pfälzischen Kirchenordnung erfolgt. Als nämlich 1667 ein Presbyterium eingeführt wurde, heißt es in dem Protokoll: „man hat aus anlaß und Verordnung der Kirchenordnung des weiland Hochgeborenen fürsten und Herren, Herrn Wolfgang, Pfalzgrafen beyn rhein und Hertzogen zu peiern im Jahre 1563 hiesige Lutherische Kirche eingeordnet.” — Die Spanier werden allerdings verschiedentlich die evangelischen Geistlichen wieder vertrieben und katholische eingesetzt haben, denn sie führten stets viele Priester, Mönche und Jesuiten in ihren Heeren mit. — Vom Jahre 1608, als Pastor Regnitanus eingesetzt wurde, hat sich folgende Notiz gefunden: „Um diese Zeit ist zu Hünxe zuerst die protestantische oder evangelische Lehre daselbst eingeführt und zwarn auf Specialbefehl der gnädigen Herrschaft.” (Graf Ernst von Schauen-burg 1605—1633). Jedenfalls wurden nach anderen Urkunden bereits 1598 Sitzbänke in der Kirche angebracht, was in katholischen Kirchen nicht üblich ist. Weiter wurde schon 1603 Holz aus dem Hünxer Wald für „die scholen” (Schule) geholt. — Die katholische Kirche gründete in Dörfern keine Schulen. Der Pastor Regnitanus floh 1586 vor den Spaniern nach Gar-trop. Als katholischer Priester hätte er nicht zu fliehen brauchen. Er berichtete auch persönlich auf der Dinslakener Synode vom 8. bis 18. September 1612, daß in Hünxe „bei 50 Jahr die Confession in schwang gegangen ist, welche zwei seiner antecessoren (Vorgänger) auch profitiert”.
Der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und der Pfalzgraf von Neuburg, welche beide Erbansprüche auf das clevische Land hatten, waren so klug gewesen, sich im Jahre 1614 dahin zu einigen, daß sie gemeinschaftlich die Regierung führen wollten. Denn sie merkten, daß der Kaiser auch auf die Erbschaft lauerte. — Trotz dieser Einigung kam schon 1614 wieder ein gewaltiges spanisches Heer vor Wesel an. Bei dem Heere befand sich auch der wieder katholisch gewordene Pfalzgraf von Neuburg. Schon nach drei Tagen ergab sich die Stadt. Gouverneur wurde Don Juan de Gonzalez. Die Greuel von 1585, 1586—90 und 1598 wiederholten sich nun doppelt. Schwere Abgaben mußten bezahlt werden, Äcker und Gärten wurden verwüstet, die Kornfelder verheert, Obstbäume wurden umgehauen und ledige und verheiratete Frauenspersonen mißhandelt — so klagt die Chronik von Wesel —, und das Ende des Krieges war noch lange nicht abzusehen.
Vier Jahre nach der Besetzung Wesels durch die Spanier entstand der allgemeine Weltbrand, welchen man als den Dreißigjährigen Krieg bezeichnet. Die Spanier hatten aber ja schon angefangen, sie waren und blieben hier, auch Dinslaken besetzten sie noch. — Im Jahre 1625 kam eine Armee unter Christian von Braunschweig (der „Tolle Christian” genannt) über den Rhein, um gegen die Spanier zu kämpfen. Ihm folgten gleich wieder eine spanische Armee unter dem Grafen von Anholt, die das Lager des Tollen Christian zu stürmen und ihn zu vernichten suchte. Der Sturm wurde abgeschlagen und der Feldherr des Heeres der evangelischen Fürsten, also des Unionsheeres, der Graf von Mansfeld, erschien selbst hier in der Gegend, um dem Braunschweiger gegen die Spanier beizustehen. Als dann aber auf der katholischen Seite noch der Feldherr Tilly im Jahre 1628 seine buntscheckigen, zerlappten und zerlumpten Haufen hierherbrachte, da war die hiesige Gegend so voller Lappen und Lumpen, daß jeder Einwohner hätte können einen Lumpenhandel anfangen. Hier ist das Verderben dieses großen Krieges auf seinem Gipfel. Die Söldner waren ja schon längst keine Menschen mehr, aber auch bei den Einwohnern gewann die tierische Natur des Menschen ein so schweres Übergewicht, daß lange nach dem Kriege das richtige Verhältnis der beiden Mächte im Menschen kaum wiederhergestellt werden konnte. — Diejenigen Leute, welche flohen, gingen meistens im Kriegsstrom unter. — Tilly war vom Kaiser geschickt worden, um das clevische Land zu erobern, denn der Kaiser wollte mit aller Macht auch Erbe sein. Mansfeld und Christian wurden von Tilly so in die Enge getrieben, daß sie nach Lübeck abzogen. — Die Holländer hatten seit dem Spanischen Kriege noch immer Rees und Emmerich besetzt. Tilly versuchte sein Glück vor beiden Städten, konnte aber keine erobern, da die Holländer sie gut verteidigten. Zuletzt zog er ab. — Danach nahmen die Holländer den Spaniern Dinslaken ab und erbeuteten 220 Pferde. Im Jahre 1629 gelang es den Holländern dann auch, die Festung Wesel zu erobern und die spanische Besatzung samt dem Gouverneur gefangen zu nehmen. An dieser Befreiung haben drei Weseler Bürger wesentlichen Anteil, weil sie dem Kommandeur der Holländer in Emmerich Nachricht zukommen ließen, daß in der Festungsmauer zur Zeit ein großes Loch sei, durch das man in Wesel eindringen könne. Daß es aber selbst einem befreundeten Kommandeur schwer wurde, seine Leute vor vielfachen Ausschreitungen zurückzuhalten, geht aus einem Schutzbrief hervor, welchen Otto von Gert als Kommandeur der Festung Wesel einigen Bauern in Bucholt-Welmen ausstellen ließ. Der Brief ist im Mai 1633 ausgestellt und befindet sich noch im Besitze der Familie ter Heesen in Bucholt-Welmen. Es wird darin allen Offizieren, Inspektoren und Soldaten seines Heeres bei Todesstrafe verboten, auf den Höfen des Scholt te Ree, Maaß te Heesen, Jan Lindekamp, Gerd Stede, Hendrich Beckmann, Wilhelm op dem Rühl, Gert Has, Overland, Bernhard Storm irgendwelche Requirierung durchzuführen oder sie auch nur im geringsten zu belästigen oder gar zu schädigen. — Der Stadt Wesel ging es zwar von nun an besser, aber das umliegende Land hat noch manches Kriegsheer der Kaiserlichen und der Schweden sehen müssen. Dazu kamen noch die Abgaben an Kriegskontributionen und Steuern für das eigene Land.
Für alle Länder kam 1648 der Friede, — allein für die clevischen Länder noch nicht, denn die holländische Besatzung blieb auch noch nach dieser Zeit in Wesel, und der Erbschaftsstreit war noch immer nicht entschieden. — Im Hause Krudenburg war 1641 ein Graf Alexander von Vehlen vom Großen Kurfürsten als Lehensmann eingesetzt worden, weil er die Witwe des letzten Herrn von Holstein-Schauenburg, Elisabeth, geheiratet hatte. Er verordnete 1656 seiner Gemahlin das Haus Krudenburg als Witwensitz. Bis zum Jahre 1683 sind nacheinander drei Grafen von Vehlen die Herren von Krudenburg. Dann wird von kurfürstlicher Durchlaucht wegen seiner Gemahlin, Anna Magdalena Gräfin von Vehlen, ein Weseler General, Johann Sigismund, Wilhelm Freiherr von Heyden, mit Krudenburg und Schwarzenstein belehnt. — Das bedeutsamste Ereignis aus dessen Herrschaftszeit scheint wohl ein langjähriger Streit zwischen dem Hünxer Kirchenvorstand samt den Pastoren der hiesigen Synode einerseits und dem Freiherrn als Kirchenpatron und vermeintlichem Alleinherrscher über die Hünxer Kirche gewesen zu sein. Es ging um die Pastorenwahl für die Hünxer Gemeinde, die infolge solcher Streitereien vier Jahre ohne Pastor blieb. (Dieses Geschehnis ist im Heimatkalender für den Kreis Rees vom Jahre 1963 eingehend beschrieben.)
Hier mag aus der Zeit um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts kurz auf die Leiden unserer Heimat unter neuen Kriegen hingewiesen werden. a666 war Friede geworden. Am 8. September 1667 fand in Wesel die Huldigung für den neuen Herrn des Landes, also den Großen Kurfürsten, statt. Da er selbst nicht nach Wesel kommen konnte (in Cleve war er persönlich gewesen), sandte er den Landesmarschall Wilhelm Karl von Quadt zu Rodelöw und Wilhelm von Elverich, genannt Haes, als seine Vertreter. Nach der Huldigung wurde die Deputation mit Ehrengeleite und Posaunen- und Zinkengetön bis an die Peddenbergsche Heide bei Drevenack geleitet, und der Zug ging nach Schermbeck und darauf nach Dins-laken. — Trotz des nunmehrigen Friedens blieb die holländische Besatzung noch in Wesel bis zum Jahre 1672, wo sie von den Franzosen abgelöst wurde. — Denn so begann hier der Raubkrieg der Franzosen. Schon 1670 erschienen zunächst kleinere Plünderungsabteilungen der Franzosen, und das Hünxer Kirchenarchiv wurde schleunigst nach dem festen Schlosse Krudenburg gebracht. — Die Gegend war so unsicher, daß die Bewohner von Bruckhausen nicht mehr zur Kirche kommen wollten. Daher hielt Pastor Wilhelm Bönneken Gottesdienst in der Kapelle von Bruckhausen. Am 1. Juni 1672 erschien ein großes Heer der Franzosen vor Wesel unter dem Prinzen von Conde. Die nur 1500 Mann starke holländische Besatzung verteidigte die Festung nicht lange, — und schon am ersten Pfingsttag zogen die Franzosen in Wesel ein. Die Holländer wurden zunächst in der Willibrordikirche eingesperrt und erhielten bald freien Abzug nach dem Lager des Prinzen von Oranien bei Godegraven.

Dieser Prinz setzte die Offiziere als ehrlos ab, und ein Hauptmann wurde sogar enthauptet. Es ist noch zu bemerken, daß in diesem Krieg die beiden Bischöfe von Köln und Münster im Bunde mit den Franzosen waren. Der Große Kurfürst kam nach Westfalen gezogen, um sein Land zu verteidigen. Ihm zog ein noch größeres Heer unter Turenne entgegen, welches auch an Wesel vorbei kam und durch die hiesigen Dörfer nach Westfalen zog. Der Kurfürst mußte sich mit seinem schwachen Heer nach Minden zurückziehen, und nun war der Erzbischof von Münster am Platze, nahm Lünen und Ravensberg und belagerte Bielefeld. — Da die Franzosen nun in Wesel festsaßen, hatten die umliegenden Dörfer wieder viel zu leiden. Das beweist unter anderem ein Schriftstück der Bauerschaft Hünxe an ihren Krudenburger Herrn, Graf Ewald von Vehlen: „Ew. Hochgräfliche Excellenz Unterthänige gehorsame sämtliche eingehörige der Bauerschaft Hünxe” bitten darum, ihnen durch den Förster Erlenhagen in Krudenburg aus dem Hünxer Wald etwa sechs Fuder Heistern anzuweisen, um mit dem Holze den Kirchhof um die Hünxer Kirche zu einem befestigten Fluchtraum wieder auszubauen, weil die Mauer an mehreren Stellen arg zerfallen und der Platz nicht mehr im verteidigungsbereitem Zustand sei. — Graf Ewald von Vehlen bewilligte die Heistern, riet aber dabei, weil die Garnison von Wesel alle Früchte in der ganzen Umgegend abschneiden würde, die vom Gouvernement vorgeschlagene Kuhsteuer schleunigst zusammenzubringen und von dem Pastor abliefern zu lassen, damit ihrer Früchte und ihres Viehes geschont würde. — Der Friedhof wurde befestigt, und sobald ein herannahender Feind von den allenthalben ausgestellten Wachen gemeldet wurde, zog alles auf die Totenstatt. 1673 schloß der Große Kurfürst mit Frankreich den Frieden von Voßem, wodurch er wieder in den Besitz seiner Länder kam, aber Wesel und Rees blieben in den Händen der Franzosen. Die zurückgebliebenen Garnisonen konnten nun so recht ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Brandschatzen, nachgehen. Von 1673 findet sich schon eine Brandschatzungsordre für Hünxe im Archiv. 1676 wurde ein Stück Gemeindeland an Henrich zu Heesen verkauft, weil „in diesem laufenden Jahr am 4. Juli in dieser Gemeinheit ist angeschlagen eine Brandschatzung für die Franzos, welche Schätzung innerhalb wenigen Tagen bei Strafe würklicher Execution hat müssen bey-gebracht werden, aber wegen allerhand große Beschwerden, so täglich einfallen, auch lauf-fende Landesfürstliche Schätzung, zu solcher Brandschatzung Mittel unmöglich beyzubringen geweßt”. 1678 am ersten Pfingsttage, als die Leute in der Kirche waren, kam ein großer Trupp Franzosen nach Hünxe hinein und „hat die Leute am Gottesdienst gehindert”. — Mit leeren Händen sind sie gewiß auch nicht abgezogen. Das schlimmste Jahr mag aber wohl das Jahr 1679 gewesen sein. Es heißt nämlich darüber in einem Schriftstück etwa, daß die Franzosen hier in diesem Land von Cleve dermaßen mit Schätzen und Brandschatzen gehaust hätten, daß es die Leute nicht mehr hätten aufbringen und beibringen können. Darum sei von Cleve der Befehl gekommen, aus dem Gemeindeland soviel zu verkaufen, wie man könnte, damit die Gelder beigebracht würden. Es liegen noch etliche Quittungen über erhaltene Unterhaltungsgelder für die französischen Truppen in Wesel im Archiv der Hünxer Kirche mit Unterschriften mehrerer französischer Offiziere. Am 19. Mai 1679 schreibt ein Michel du Monceau, Intendant der Armee des Königs in den Ländern Jülich und Cleve, daß er für Unterhaltung der Truppen, welche zu Holten in Garnison gestellt sind, von den Einwohnern und Geistlichen des Amtes Schermbeck 787 Livres und 5 sols fordere, die innerhalb von 19 Tagen mit aller Strenge, welche der Krieg mit sich bringt, beigebracht werden müßten. Am 1. Juni 1679 bestätigt ein B. Nauet, daß er 40 livres und ? sols empfangen habe. Am 3. Juni 1679 gibt ein gewisser Bricault aus Wesel die Quittung über 64 livres einen stüber an den Pastor und Vicar zu Hünxe. — Als dann 1679 der Friede von St. Germain mit Frankreich geschlossen wurde, zogen Ende des Monats Februar 1680 die Franzosen von hier ab.

Die Krudenburger Lippefähre um 1930

 

Sechshundert Jahre Krudenburg                     Heimatkalender 1965
Kurt von Mallinckrodt

1. Fortsetzung

Wenngleich die Häuserzahl des Dorfes sich in den 600 Jahren seiner Geschichte kaum geändert hat, so hat es doch um die Wende zum achtzehnten Jahrhundert — also um die Zeit, in welcher die Schilderung im vorigen Heimatkalender endete und in welcher auch der im Heimatkalender 1962 beschriebene Streit um die Pfarrerwahl in Hünxe stattfand wesentlich anders ausgesehen als heute.
Der Chronist, Herr Lehrer Gaecks aus Krudenburg, hat sich um das Jahr 1880 recht dankenswerte Mühe gegeben, eine Vorstellung des Dorfes zu vermitteln, wie es sich dem Betrachter vor etwa 200 Jahren darbot. Er schreibt:
„Beginnen wir die Umschau in Crudenburg an der Fähre. Eine Brücke ist noch nicht da. Es wird auch mit der ,Ponte’ übergefahren, der Fährmann wohnt diesseits in einer kleinen Hütte und schenkt gegen Bezahlung Wacholderwasser aus. Das Fährgeld kostet 1/2 Stüber oder 1 Fettmännchen, nach unserem Gelde 2 Pfennig; es hat sich also bis heutigen Tages auf derselben Höhe gehalten. Geht man an der Lippe abwärts, so sieht man dieselben elenden Hütten wie in Hünxe, also Fachwerkhäuser, die mehr schief als gerade stehen. Sie sind meist aus Eichen-, manche aber auch aus Kiefernfachwerk gebaut. An den Balken, besonders über der Tür, sind fromme Sprüche eingeschnitten. Das Fach ist ausgefüllt mit Lehm, der mit Stroh durchknetet und um Stangen geflochten ist. Bei manchen Häusern ist das Fachwerk auch schon mit Steinen ausgemauert, die vielleicht aus Gartrop-Bühl bezogen sind. Das Hundert davon kostete 15 Stüber, also 60 Pfennige. Die Dächer sind zum Teil mit Stroh, zum Teil aber auch schon mit Pfannen gedeckt. Der Preis der Pfannen ist pro Hundert 10 Stüber am Pfannenofen zu Bühl. Jedes Haus hat zweiteilige Türen — und zwar die zwei Halbtüren übereinander, denn man weiß nicht, wie man anders Licht in die Küche bekommen soll. Die meisten Leute können kein Glas für die Fenster kaufen, da es noch zu teuer ist; und geöltes Papier, das sich noch in den Fenstern fast aller Häuser befindet, läßt wenig Licht durch. (Noch 1658 kostete ein Glas für ein Schulfenster, welche doch sehr klein waren, x Thaler 7 Stüber). Würde man aber eine einfache Tür haben und ließe sie des Lichtes wegen offen, so wäre im Umsehen die ganze Küche voller Säue, denn diese liefen herdenweise auf der Straße umher. Aus den angeführten Gründen mußte die untere Tür zu und die obere offen sein. Der Tür gegenüber ist in der Küche an der Erde der Feuerherd, über welchem an einer langen Kette der Kessel hängt. Der Rauch zieht durch ein großes, viereckiges Loch, welches sich über der Tür befindet. Zu beiden Seiten des Feuers sind zwei eiserne Stangen, welche auf vier Füßen ruhen. Sie werden Feuerruten (Füerrungen) genannt. An diese stellt man Holz und auch Torf zum Trocknen. Beim Feuer ist auch eine Feuerzange und ein Blasrohr. Zu beiden Seiten der Küche liegen zwei matt erleuchtete Wohnstuben — denn geöltes Papier ist lange kein Glas. In den 5tuben odei ,Kamers’ standen keine eisernen Öfen, sondern Kachelöfen; in ärmeren Häusern bestanden dieselben auch bloß aus Mauersteinen. Noch 1657 wurde in die Schule ein ,Kachelabend’ gesetzt, welcher 5 ,Dahler’ kostete, und 16S0 kommt der erste ,eyserne Ofend’ hinein. — Vor der jetzigen Schule steht einige Schritte vor dem Hause eine Linde. Dort teilt sich die Lippe in zwei Arme. Der linke wird genannt, die Schläge’; weil durch denselben Schläge gelegt sind, damit das Wasser mehr dem anderen Arm zugeführt wird, denn auf diesem liegt die Mühle. Auf dieser Seite des Hafens stehen noch einige Pfähle als Überreste von der Mühle. In B!en-senhaus ist Wirtschaft, der Wirt heißt Piethan. Bei ihm ist nicht allein Wacholderwasser und Bier, sondern auch Wein zu haben, (Vermutlich handelt es sich um das bis 1945 noch erhaltene älteste Haus von Krudenburg aus dem Jahre 1601, das den heutigen Krudenburgern als ,Schniers-Haus’ bekannt ist. Anm. des Verfassers.) Geht man den von unzähligen Schweineschnauzen zerwühlten Weg nach Drevenack hin weiter, so liegt hinter dem Graben in Royers Garten auch noch ein Haus, in welchem zuletzt noch Lehmschlöter gewohnt hat. — Weiterhin nach Drevenack, wo die Chaussee das Knie bildet, befindet sich eine Brücke, durch welche ein anderer Lippearm fließt, der auch dem Wallgraben des Schlosses das Wasser zuführt. Auf dem Rückwege bemerkt man nebenan Hausemann (später Krechter), in Royers Garten auch noch ein Haus und in Hausemanns Garten ebenfalls eins. Neben Schreiner Krebbers Haus, in Benninghoffs Garten, liegt die Schmiede, daneben steht die Dorflinde, bei welcher die Jugend meist spielt. Hinter der Schmiede befindet sich noch ein ganz langes Gebäude, und darauf folgt der Wallgraben. An der Dorflinde vorbei geht die Auffahrt zum Schlosse. Die Brücke über den Wallgraben hat in späterer Zeit aus drei Bogen bestanden, an der anderen Seite des Grabens folgt das Tor, und daran schließt sich zu beiden Seiten die Mauer. Auf dem Schlosse wohnte meistens der Rentmeister, der Gärtner pp., denn die Herrschaft hatte ja immer noch andere Besitzungen, auf welchen sie sich aufhielt. Die Dorflinde ist leider im Jahre 1844, bei dem großen Brande, mit verbrannt. Der Linde gegenüber, an der anderen Seite der Auffahrt zum Schlosse, stand ein Wirtshaus. In diesem Hause wohnt um 1660 der Waldförster Erlenhagen. Er ist Förster für den Hünxer-Wald, und wenn jemand Holz aus dem Wald haben will, so muß Erlenhagen es erst anweisen oder durch einen seiner beiden Waldknechte anweisen lassen. — Dann folgt Schwanen-Haus und so geht es weiter die Straße entlang zur Fähre. Linksab gelangt man auf den ,Dudel, und dann kommt man auf den Weg zum Mühlenkamp. Dieser Weg ist abgesperrt durch eine drehbare Hecke, damit die im Dorf frei umherlaufenden Schweine nicht in das Feld kommen können. Diese Hecke stand noch 1749, in welchem Jahre sie in einer Rechnung genannt wird. Es heißt: ,Adam den Müllenkamb zugemacht 15 stüber und Hindrich Schölten am Müllenkamp einen neuen Heckenpost vor die Herrschaft eingesetzt, dazu ein ort fuhsel bei mir hollen lassen 3 stüber.’ — Am anderen Ende des Dorfes, nach Drevenack zu, muß sich dann gerade so eine Hecke befunden haben.
So war der Ort dermaßen abgeschlossen, daß die wilden Untiere, als Wolfe, nicht hinein und die zahmen nicht hinauskonnten.” Diese vor 80 Jahren niedergeschriebene Schilderung wird den Zeitgenossen des Chronisten verständlicher gewesen sein als den heutigen Dorfbewohnern. Darum mag hier ein Dorfplan aus dem Jahre 1820 mit den vom Chronisten erwähnten Namen dem besseren Verständnis dienen.

DORFPLAN VON 1820


Sodann beschreibt der Chronist folgendermaßen die damalige Tracht der Krudenburger. „Alt ist das Bestreben bei den Menschen, größer zu erscheinen als sie wirklich sind. Deshalb trugen schon die alten Deutschen Hörner und Flügel an den Köpfen, und bei den neuen Deutschen hat sich das Großseinwollen noch gesteigert. Einzig aus diesem Grunde ist die Kopfbedeckung zu erklären, nötig ist sie ja nicht, denn die Natur hat hinreichend für Schutz des Kopfes gesorgt. Die Vorfahren trugen also gerne was Großes auf dem Kopfe. Die Frauen hatten an den Wochentagen sogenannte „Nebelkappen” auf von roter oder von gelber Farbe, die mehr einer Hufkarre als einer Mütze glichen. Der Rand war recht weit nach außen gerichtet. Dieses Ungetüm wurde den Frauen am Hochzeitstage zuerst aufgesetzt. Die Kopfe der Mädchen — von dem größten bis zum kleinsten — wurden in eine enganschließende Mütze gezwängt, wie sie die Frauen jetzt noch tragen. Des Sonntags kamen die Frauen mit schwarzen Hüten von demselben Kaliber heran. In der letzten Zeit waren diese aus Stroh gemacht, früher bestanden sie wahrscheinlich aus Zeug. Der Oberkörper war bei den Frauen mit einer ,Siele’ bekleidet, meist schwarz, aber recht bunt besetzt, rot oder blau. Der Stoff, welcher zu den Sielen gebraucht wurde, hieß ,Bombasin’. In Wesel war eine Bombasin-Fabrik, und jeder bezog daher seinen Bedarf. Es gab Bombasin in Seide, Wolle usw. Die Siele, auch ,Hemb-siele’ genannt, hatte nur ganz kurze Ärmel, besondere Ärmel, ,Mauen’ genannt. Die Sielen wurden mit einer roten Schnur vorne straff zusammengeschnürt. Meine man nicht, daß die damaligen Frauen auf eine Taille nichts gaben — sie zwängten sich ein mit dem sogenannten ,RayliefP, welches unter der Siele getragen wurde. Nach Ausweis der Rechnungen kaufte man für die Frauen im Armenhaus sogar ,Rayüeffkes. — Die modernen Kleider waren recht lang, und die Farbe schwarz oder blau. Oft kommt die Bezeichnung ,Deßrock’ vor, die ich mir nicht erklären kann. (Vermutlich aus dem Französischen dessous = darunter, eingeschleppte Bezeichnung für ,Unterrock’. Anm. des Verfassers.) Die Schürze fehlte natürlich auch nicht. Die Strümpfe waren aus Tuch oder Leinen genäht, nicht gestrickt, und wurden vom Schneider gemacht. Von Klumpen kann aus dieser Zeit nichts angegeben werden, da sich keine Notiz darüber gefunden hat. Man ist versucht, sie für eine Erbschaft der Revolution zu halten, ebenso wie die blauen Kittel. Klumpen wurden erst Ende des 18. Jahrhunderts genannt. Auf Schuhen mit hohen Absätzen schritten die Frauen daher. Das Leder wurde selbst gegerbt, und jede Familie nahm den Schuhmacher ins Haus und trug billige Schuhe trotz der hohen Absätze. Dieses Vergrößerungsmittel bestand in einem Holzklotz, welcher mit Leder überzogen war. — So eine fertige Frau war auch noch nicht ganz billig. Hier die Preise von 1657: ,Eine blaue Siele neben eine neue swarte Hembsiele (die woh! noch unter der ersteren getragen wurde) gekauft, 7 Thaler mit Macherlohn.’ Weiter steht geschrieben: ,Auf Befehl des Herrn Pastors und Anhalten des Herrn Waldforsters haben wir ein Medgen in den Cru-denburg ein blauen Rock gekauft, eine rode Hembrock (Unterrock), ein bombasinen Ray-lieff, ein paar blaue hoesen (Strümpfe), 8 thaler 29 Stüber.’ — Ferner: ,Ein swarte leinen Schorte 1 Thl. 24 st.’ und ,Ein paar Schuhe gekauft 1 Thl. 3 st.’ Das macht in Summa 18 Thaler 26 Stüber, und die Nebelkappe und der Sonnenhut sind noch nicht einmal mitgerechnet.

Dazu wird für die Armen auch wohl nicht das Beste gekauft worden sein. — Nun zu der Männertracht. Man denke sich einen Mann mit einem breitkrämpigen schwarzen Filzhut, langen blauen Rock mit einem kurzen Stehkragen und einer dichten Reihe blanker Knöpfe, kurzer Kniehose mit Schnallen an jeder Seite, langen blauen Strümpfen und Schnallenschuhen, so hat man das Bild eines Vorfahren, der des Sonntags zur Kirche gehen will. Unter dem Rock wurde noch eine Weste getragen. — Bei der Arbeit war natürlich der lange Rock und der große Hut zu unbequem, und dann vertrat eine kurze Schoßjacke den Rock und eine PIüm-Mütze den Hut. Die Knaben liefen auch alle mit Plüm-Mützen umher, und die kurze Jacke war auch ihr Erbteil. Viele setzten die beliebte Plüm-Mütze Tag und Nacht nicht ab, aßen und schliefen damit. Vereinzelt hat sich ja diese Schlafmütze bis auf den heutigen Tag erhalten.”
Alsdann wird in der Chronik von der großen Bedeutung des Hünxer Waldes für die Einwohner von Crudenburg und Hünxe berichtet. „Der Hünxer Wald stand früher in allgemeiner Achtung — heute wird er mit Geringschätzung angesehen. Zeiten ändern die Sachen, er war aber auch der größte Wohltäter der hiesigen Bewohner. Seit altersher kannte man ihn als Gemeindeboden der beiden Dörfer Hünxe und Crudenburg. In Crudenburg hatten jedoch nur die Hausbesitzer ein Anrecht daran, nicht die Tagelöhner des Schlosses. Die Hausbesitzer zahlten auch allein Staatssteuern, die Tagelöhner nicht. Deshalb werden erstere auch die schatzbaren Einwohner von Crudenburg genannt. Die Aufsicht über den Wald führte der Herr von Crudenburg, — neben ihm aber auch Gartrop als Besitzer von dem Hofe Clevegut in Hünxe. Dieses Aufsichtsrecht wurde das Holzrichteramt genannt. Der Holzrichter mußte das Holz verteilen, das die einzelnen jährlich zu fordern hatten. Der hiesige Besitzer hatte einen Förster über den Wald gesetzt und mit Gartrop zusammen zwei Holzknechte. Der Förster wohnte in Crudenburg und bekam für die Anweisung eines Stückes Holz 7’/; Stüber, und der betreffende Waldknecht erhielt 4 Stüber. Noch jetzt muß man den Hünxer Wald in dankbarer Erinnerung betrachten, wenn man weiß, welche Dienste er den Vorfahren geleistet hat. Aus seinem Holze bauten sie ihre Häuser, mit seinem Lehm füllten sie das Fachwerk aus. Von dem Strauchwerk machten sie Zäune, Brauschranzen zum Bierbrauen und Heideschranzen zum Feueranzünden. Dazu lieferte er ihnen das nötige Backholz. Das junge Holz wurde benutzt zu Erbsenreisern, Feichsbohnen-Stöckern (Fitzebohnenstangen) und Hopfenstecken. Dort suchten auch die sogenannten ,Heideplücker’ ihr Heidekraut zum Besenbinden. Dort gingen auch die hohen Herrschaften dem Jagdvergnügen nach. Zu dem allen spendete der Wald noch den Kühen, Schafen und Pferden der ganzen Gemeinde Nahrung, so gut er eben konnte. Genannt wird der Wald zuerst im Jahre 1408, — in welchem Jahre eine Waldordnung oder Waldbin eingeführt wurde. Diese bestimmte, wieviel jeder Hof und jede Kath-stelle zu fordern hatte. Dann wird er wieder genannt um 1599, als er das Holz zu den Kirchenbänken, und 1603, als er es zu der Schule liefern mußte. Damals war der Herr von Seve-nar zu Gahlen Holzrichter. Später kam dies Amt an Crudenburg und Gartrop. 1667 war es so weit gekommen, daß nicht mehr viel Holz darin war. Nachdem die Holzrichter mit der Regierung in Conflikt geraten waren, wurde der Wald ,in Zuschlag gelegt’, das heißt, es durfte in mehreren Jahren kein Holz daraus geholt werden, — er sollte erst wieder etwas heranwachsen. 1669 wurde die betreffende Verordnung noch einmal erneuert. Sie lautet also: „Alexander, Graf von Vehlen, Pfandherr zu Brünen pp. Ob wir zwar zu unterschiedlichen mahlen und noch vor zweyen Jahren zu Mennigfichens Wissenschaff in unserer Parochial-kirche zu Hünxe Öffentlich von Cantzell haben abrufen lassen, wasgestalt zwischen dehro Churfürstlich Brandenburgischer Regierung zu Cleve und den Hohen Beerbten (die Häuser Crudenburg und Gartrop) Hünxerwaldes verglichen und vor guth angesehen worden, daß zur Wiederaufnahme besagten Hünxerwaldes und zur Verschonungh dehren darin vorhan-denen jungen Heistern ein Zeitlang mit abhawen und abholungh deß Brandt und anderen Holzeß stillgestanden werden, so vernehmen wir dennoch mit Befremdungh, daß dehme also nicht nachgelebet, sondern von verschiehdenen Haußleuthen freventlich nicht zu schützen, vielmehr aber vor schaden zu hüten habe, So werden vorige deßwegen ergangene befellchen hiemitt erwiedert, und vorbesagter Hünxerwald hiemit abermals in solchen Zuschlag gelegt, daß keiner sich unterstehen solle, sich mit Holzhawen, Es seye Brand-, Zaun- oder ander Holz darin finden zu lassen und solches entwendbar wegzufahren oder wegzutragen; Widrigenfalls solle der frevler der Churfürstlichen Waldordnung nach ernstlich darüber bestrafet werden. Welche aber von denen darauf berechtigten Haußleuthen Zaunholz nöthig haben, selbige sollen sich beim Waldförster Erlenhagen dieserhalb angeben, der ihnen dasselbe anweisen lassen wird.’
Nun konnte auch der Pastor Wilhelm Bönneken sein Deputatholz nicht mehr bekommen, — dafür vermachte ihm aber der Graf A. von Vehlen 6’/2 Malter Hafer aus der Lohmannskathe .tu Bucholt-Welm, welche bis dahin die Kirche erhoben hatte. 1735 wollte der Staat wieder das Oberaufsichtsrecht über den Wald geltend machen, und der zweite Pastor R. C. Ritter sollte Öffentlich von der Kanzel publizieren, daß niemand aus dem Walde Holz holen dürfe, es sei denn von dem königlichen Förster angewiesen. Im Weigerungsfall wurde er mit 20 Goldgulden Strafe bedroht. Er ließ sich aber von dem Herrn von Strünkede, dem derzeitigen Besitzer von Crudenburg, bereden, sich dem Befehl zu widersetzen. Der nahm ihn denn auch in Schutz, und der Pastor blieb unbestraft, und der alte Zustand dauerte fort. 1742 wurde festgesetzt, daß nicht anders als an einem Freitage Holz geholt werden durfte, und 1745 ward er ebenfalls in Zuschlag gelegt, weil — wie es heißt — die Bauern ihn so sehr verdorben hätten. Als diese Zeit abgelaufen war, wollten die Holzrichter den Geistlichen klarmachen, daß sie kein Holz aus dem Walde zu fordern hätten, sondern daß dies nur ein Gnadengeschenk sei. Darüber erhoben sich dann endlose Klagen, — und 1785 ging es sogar an den König. 1736 wird als Waldförser Meesen Jan genannt und dann Benninghoff. Als das Gut Crudenburg von Gartrop angekauft wurde, ging auch das Holzrichteramt an dieses Haus über. 1805 macht der Herr von Quadt zu Gartrop bekannt, daß die Ansprüche der einzelnen auf den Wald sollten untersucht werden, und diejenigen so Teile davon in Pacht hatten, mußten sich melden. Als die Franzosen hierher kamen, scheint das Holzrichteramt endlich auf den Staat Übergegangen zu sein. 1811 bitten die beiden Pfarrer Erben und Romberg aus Hünxe den Forstinspektor Müller in Meiderich um Holzanweisung. Als nun auch der Wald wieder preußisch geworden war, wurde er dem Oberförster Hölscher in Wesel unterstellt. 1825 wurde ein Teilungsplan gemacht und zum Teilungskommissar der Assessor Ebell in Dorsten ernannt. Die Teilung kam darauf zustande, wobei auch die Kirche nach Recht und Gerechtigkeit bedacht wurde. — Seit der Zeit ist der Hünxerwald mehr und mehr in Vergessenheit geraten — und jetzt gedenkt man seiner nur noch, wenn man Heidekraut als Streu für das Vieh nötig hat. (So schrieb der Chronist um 1890 herum. Heutzutage braucht auch niemand mehr Heide-atreu für die Viehställe.)
Im Walde aber gab es auch Hirsche, Rehe, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Wölfe, Feldhühner usw. Wie einesteils dem Wilde von Unberechtigten grimmig nachgestellt wurde, hatte es andererseits mächtige Beschützer. Alexander von Vehlen ließt im Jahre 1670 folgende Bekanntmachung von der Kanzel ablesen: „Demnach mir glaubwürdig berichtet worden, daß sowoll Bürger als Soldaten aus Wesel sich frevelmüthig gelüsten lassen, gegen Landesfürstliche Placaten auch unsere Wiltbahnen jenseits der Lippe im Kirchspiel Hünxe und der Bauernschaften Weilern und Bocholt mit schießen und anderem Jagen sonderlich an Hasen, Veithühner und Kaninen gentzlich zu verheeren, So befehlen wir Unserem Hünsischen Waldförster Wilhelm Erlenhagen hiermit gnädig, daß er öffentlich zu Männiglichens Wissenschaft abrufen, auch Unseren Waldknechten und den Bauerrichtern Unseres Kirchspiels Künxe und obengenannter Bauerschaft ansagen lasse, daß sie auf solche nicht berechtigte frembde Jegern passen, deren selben sich sambt und sonders bemechtigen und nach Unserem Hause Cruden-burg gefänglich abführen, und biß fernere Unsere Verordnung hinsetzten lassen sollen. Und da die Waldknecht mit den Bauerrichtern zu vorgenannten Contraventien Angreiffung nicht stark genug sein würden, Sollen und mögen sie die Wolfstrommel rühren, eine Zusammenrottung der Unterthanen /: welche diesen hiemitt befehligt wird :/ machen und also Unseren obgemelten Befelch effect und nachdruck zu geben wissen, bey unnachlässiger Arbitrarstraf (willkürlicher Strafe) derjenigen, welche hiebey widerspänstich oder säumich seyn würden. Urkund dieses geben auf Unserem Hauß Crudenburg d. 12. Juilus 1670. Alexander, Graf v. Vehlen.”
Hieraus geht deutlich hervor, daß es 1670 noch Wölfe gab, und daß die ganze Gemeinde mit der Wolfstrommel zusammengetrommelt wurde, falls sich einer sehen ließ. Natürlich war jeder bewaffnet. Im Hünxer Kirchturm hängt noch ein altes zerrissenes Wolfsnetz. Ein Jahr zuvor war schon eine Verordnung zum 5chutze des Wildes im Hünxerwald erschienen, also lautend: „Alß wir mißfellig vernehmen, daß Unsere vor diesem außgelassene und öffentlich vom Cantzell abgekündigte Befelchern wegen Verschonungh der Wiltbahnen nicht nachgelebet, sondern das Hasenstricken annoch einen Wegk wie den anderen heimlich conti-nuiret werde, so wird obgemeltes Unser Verbott hiemitt nochmals erwiedert und abermahlen Jedermänniglich bei Pön von 20 Goldgulden gewahrschaud, sich dessen nicht allein zu enthalten, sondern auch folgende drei Monathen über, nemblich April!, May und Juny deß Heydeplückens zu entäußern, als wodurch das Lauffendes und Fliegendes Wilth nicht wenig verjaget wird. Auch wird hiemit Jedermann bey Pön von 10 Goldgulden verbotten, keine Apfel- oder Birnenstemme in vorgenanntem Hünxerwalde aufzuladen und zu verbringen. Wonach sich ein jeder zu richten und vor ungelegenheit zu hüten hat. Geben, Schloß Crudenburg, d. 2. Aprill 1669. Alexander, Graf v. Vehlen.”
Der Schluß des Schriftstückes betrifft wilde Obststämme, die an manchen Stellen noch im Walde vorkommen.
Ähnliche Verordnungen zum 5chutze des Wildes wurden nach Übereinkunft der Herren von Gartrop und Krudenburg in den Kirchen zu Gahlen und Hünxe noch 1675 von den Kanzeln abgekündigt. Sie sind von dem damaligen Rentmeister in Gartrop Johann Reidt und von dem Amtmann Bormann in Crudenburg am 21, April 1675 verfaßt. — Doch der Herr A. v. Vehlen hielt die Spatzen für ausrottungswürdig und ersann gegen diese daher folgenden Vernichtungsplan: „Alexander, Graf von Vehlen, Pfandherr zu Brünen pp. pp. . . . Demnach die tägliche Erfahrung gibt, daß spatzen oder Lewinge in den garten und aufm Acker mit Ab-freßung des Sahmens großen Schaden thun, und solches Gespeuß sich also vermehret, daß nöthig, demselben abzubrechen und zu vertreiben, So befehlen hiemit gnädigst und wollen, daß ein jedes Hauß in unserer Freiheit Crudenburg und Dorff Hünxe vornehmlich, sonsten auch alle Hausgesessene in unserem gericht Hünxe, daß sie jährlich fünf alte oder zehn junge, andere aber zwei alte oder vier junge Köpfe bey dieser Briihtzeit ohnfehlbar und bei Pfön zweyer resp. dreyer goltgulden von jedem Hauß, an unsere Vogte zu Crudenburg und Hünxe liefern, diese aber solche Unserem Amtmann zu Crudenburg wieder einliefer, Auch diesem anstehenden Sonntag in der Kirche zu männiglichens Nachricht ablesen sollen. Geben Crudenburg, d. 13. April 1669. Alex. Graf v. Vehlen.”
Die Jagdgerechtsame des Hauses Crudenburg resp. Gartrop sind 1806 durch die Franzosen in Bezug auf die andere Lippeseite hinweggefegt worden und ganz naturgemäß auf Hünxe übergegangen.

 

Sechshundert Jahre Krudenburg                               Heimatkalender 1966
von Kurt von Mallinckrodt

2. Fortsetzung

Ein recht umfangreiches Kapitel der Chronik von Crudenburg berichtet alsdann über Festlichkeiten, Trank und Trunk unserer Vorfahren. Es heißt darin einleitend, daß sie immer Bier und Wacholderwasser im Keller gehabt hätten, „darum gingen sie auch oft dabei”, Das Bier brauten sie selbst, und in jedem Hause befand sich ein Braukessel, — alte Leute wissen sich darauf auch noch gut zu besinnen. Zur Bereitung des Bieres verwandten sie Hopfen, der Hünxerwald lieferte Hopfenstangen und Brauschranzen. Daß die Alten auch Wacholderwasser im Hause hatten, geht daraus hervor, daß, als 1719 dem Bauerrichter Schompermann bei Nacht einige Weselsche Dragoner ins Haus fielen, haben sie ihm das Fleisch vom Balken gestoßen, gekocht und gegessen und ihm viel Bier und Wacholderwasser aufgetrunken. In den Wirtshäusern kostete ein Maß Bier a Stüber und ein Orth Fusel 3 Stüber. Da das Bier billiger war, so wurde es natürlich vorgezogen. Das Trinken fing bei den Kindern schon an. Als 1661 neue Pfannen auf das Armenhaus gehangen wurden, gaben die Schulkinder diese an und wurden dafür mit Bier traktiert. Man kann sich fast keine Arbeit denken, bei der nicht so und soviel Bier oder Branntwein getrunken wurde. Selbst der Richter wurde mit Wein besoldet. Als 1599 aus dem Walde Holz zu Kirchenbänken geholt wurde, wurden darüber bei Hans Meier 6 Thaler vertrunken, — ebenso im Jahre 1600 6/2 Thaler. Fast kein Handwerker konnte bloß für seinen Lohn arbeiten, er mußte Bier haben und nahm lieber an Lohn weniger. Auch die ernstesten Pflichten ließ man sich mit Bier bezahlen. So starb 1746 bei dem Presbyter, der die Rechnung führte, ein armes Kind. Darüber lautet eine Position in der Rechnung: „Das arme Medgen Marie hat bey mir sein Leben geendiget und ist im Herren entschlafen, es haben diejenigen, so es überleutet haben, getrunken an Bier für 8 Stüber (das sind 8 Maß) und die Wachers, so bewachet haben, vor 4 Stüber.” Das ist ein unzweifelhafter Beweis, wie tief dieses Laster eingerissen war. So wie es die Privatleute machten, so machten es auch die amtlichen, wie Gemeinderat und Presbyterium. So stand es in Hünxe, so auch in Crudenburg. Wenn der Gemeinderat die Schornsteine revidierte, was wohl jährlich dreimal geschah, so ging es zum Schluß ins Wirtshaus und es wurden einige Orth Fusel vertrunken, die die Gemeindekasse bezahlen mußte. 1719 kam ganz Crudenburg betrunken in die Hünxer Kirche. Sie waren von Herrn von Heiden, dem derzeitigen Besitzer von Crudenburg, hingesandt worden, um die Pfarrwahl zu verhindern; denn Herr von Heiden behauptete, die Gemeinde hätte nicht das Wahlrecht, sondern müßte ohne weiteres den Pastor nehmen, den er bestimmte. — Von einer Frau aus Hünxe, welche im Armenhaus wohnte, heißt es im Jahre 1700: „Am 2. August sind Gaben an die Armen ausgetheilet worden, jedoch Clara int Armenhaus hat nichts bekommen, wegen der in Crudenburg und vorhin vielfältig geübten Völlerei und Sauferei.” — Am schlimmsten kommt nun hierbei das Presbyterium weg, nicht etwa, weil es am meisten getrunken hätte, sondern deshalb, weil alles von ihm Getrunkene in der Rechnung verzeichnet steht. Auf jeder Pfarrwahl, Küsterwahl, jeder Einweihung eines Kirchengebäudes, jeder Reparatur, jeder Versammlung floß viel Bier und Fusel, was auch die Kirche bezahlen mußte. Nach der Rechnung von 1750 ist verzehret am 23. Februar bei der Rechnungslage an Meiers Haus 1 Thl. 15 St. Das waren schon 45 Maß Bier. Am 12. April bei außerordentlicher Versammlung 6 St. — Für die ordentliche Sitzung werden 15 Thlr. 1 Stüber gerechnet, und für jede außerordentliche 6 oder 9 Stüber. Nun wurden 1750 vier ordentliche und sechs außerordentliche Sitzungen abgehalten. So ist es in allen Jahren gewesen. Als 1743 in Elten die kleine Glocke gegossen war und abgeholt wurde, hat man auf der Reise verzehrt 26 Thaler 15 Stüber. Als die andere Glocke, welche 1770 in Isselburg gegossen ist, abgeholt wurde, kehrten die Presbyter ein in Wintherbruch, in Hamminkeln, ferner am Schwan und zuletzt noch in Crudenburg und verzehrten auch viel Geld. Mit viel Trank und Trunk wurde es auch gefeiert, als 1720 auf dem ersten Pastorath „die Schür aufgerichtet ward, 1 Hammel gekauft 2 Dahler, 1 Schinken 1 Dahler 24 Stüber, an Katharina Böckers für Bier und Wacholderwasser 3 Dahler”. In demselben Jahr wurden noch bei Aufrichtung des Pastorhauses verzehrt 3 Thl. 15 St. und an Wein 1 Thl 6 St. — Als nun 1721 die Wedem eingeweiht wurde, kostete das 30 Thaler. 1728 wurde die Schule gebaut, die jetzt noch steht, und die Aufrichtung verlangte an Bier und Fusel für 22 Thl. 8 St., und sogar als in eben diesem Jahre die Kanzel „gefärbet” wurde, hat das Presbyterium dabei 12 Thaler vertrunken. Der Wirt Albert Meier schreibt 1741 folgende Rechnung aus: „1741 ist bei mir verzehrt an bier, brandwein, piep und tobach 1 Dir. 20 st. und als die Organistenwahl gehalten vom Kirchenrath verzehrt l d 15 st.” Damals war das Rauchen meist noch auf die Wirtshäuser beschränkt. Der Wirt hatte in einem Kästchen eine Menge Tonpfeifen, und jeder Gast nahm eine und schmauchte daraus. Über den Wirtshausbesuch lassen sich keine Aufstellungen machen, doch darf man hiernach annehmen, daß die Wirte gute Geschäfte gemacht haben. Das Kapitel vom Trinken ausreichend zu erschöpfen, ist unmöglich. Es sollte nur gezeigt werden, wie jede Gelegenheit benutzt wurde, um zu feiern und zu trinken.
Jetzt sollen noch einige Gelegenheiten berührt werden, wo das ganze Dorf feierte, nämlich die Volksfeste. Gegenwärtig ist ja das Hauptfest die Kirmes. Sie hat den Charakter eines kirchlichen Festes gänzlich verloren, und manche mögen nicht einmal mehr wissen, daß dieses Fest von der Kirche eingesetzt ist, um den Gedenktag der Einweihung der Kirche festlich zu begehen. Im Gegenteil — selten ist die Kirche leerer als auf Kirmes. Zuerst wird die Kirmes 1537 genannt mit folgenden Worten: „Item up dat Hochtyt (hoher Festtag) Krystmyß 8 qzt (Quart) Weißwein, de qzt 3 Albus 2 Heller.” Dieser Wein ist zum Abendmahl gebraucht worden; man kann sich aber nicht erklären, wer ihn getrunken hat, da doch die katholische Kirche den Laien den Kelch nicht gestattet. Später nahm die Kirmes immer mehr einen weltlichen Charakter an. Herr von Heiden versuchte 1699 noch einmal, die weltlichen Vergnügungen zu verdrängen, aber vergeblich. Die Verordnung lautet: „Auf specialen, von Sr. Exel-lenz dem Herrn Generalleutnant Freiherrn von Heiden, unßerm gnädigen Herrn, zugegangenen Befehl wird dem Vögten Giesberts by straff von 10 Goldgulden in seiner Exellenz hohem namen hiemit anbefohlen, dahin zu sehen, daß heute, Sonntag, gantz und zumah-len keine Waren, es seye in den Häußern oder sonst ausgesetzt, viel weniger in den Herbergen söffereyen oder exorbitationen (Übermäßigkeiten) und unordentlich leben vorgehen, sondern daß der tag des herrn der gebühr heilig gefeiert werde, und kann die Jahrmarkt einhalts Churfürstlichen gnädigste Verordnung auf morgen nach alter Gewohnheit gehalten werden, zu welchem ende dann der Herr Pastor zu Hünse diesen nachmittag die anordnung machen und publiciren kann, daß morgen vormittags gepredigt, und also morgiger Tag (Montag) auch gefeiert werde. Welche aber obiger Sr. Exellenz Verordnung und heilsam befelch zuwider leben würden, deren Wahren sollen nicht allein weggenommen, sondern dazu in die obge-nannte straffe verfallen seyn und dafür würklich angeholten werden, wonach sich ein Jeder der gebühr achten und vor schaden hüten kann. Crudenburg, den 6. September 1699. Alex, zur Beck (Richter).”
Noch wird die Kirmes jeden ersten Sonntag im September und den darauffolgenden Montag gefeiert. Sie hat nun aber auch den Jahrmarktszweck verloren und dient nur noch zur Belustigung der jüngeren Leute, während sich die Alten im Hause gütlich tun bei Essen und Trinken. Diejenigen Einwohner von Crudenburg, welche nach Hünxe zur Kirche gehen, feiern dort auch die Kirmes mit, und die übrigen in Drevenack. So ist das Prinzip, die Praxis aber so, daß jeder beide Kirmessen mitfeiert.

l. Bönnekens Haus, 2. Nettelbusch, 3. Krechter, 4. W. Scholten, 5. Sieberg, 6. Krämer, 7. Boveland und Pollmann, 8. Nuyken, 9. Bleckmann, 10. Neuköther, 11. Die Schule, 12. H. Krebber, 13. Märten, 14. Giesberts, 15. Bosserhof, 16. Schnier, 17. Wwe. Krebber, 18. A. Wolf, 19. Sicking, 20. G. Royer, 21. Amerkamp, 22. Benninghoff, 23. Lehmschlöter, 24. — , 25. — , 26. Hausemann, 27.— , 28. Rubruck, 29. (Schloßplatz — Benninghoff?), 30. Krebber, 31. — (Erlenhagen?), 32. Schölten, 33. Entrop, 34. Schoel, 35. , 36. Bühnen, 37. Sicking Haus, 38. Wwe. Schölten, 39. Lohmann, 40. Schmitz (Vogelbusch), 41. Nuyken (leer), 42. Wwe. Scholten (leer), 43. Terlinden, 44. Nuyken, 45. Brücker (Ridder).

Ein anderes Volksfest war das Gildenfest, welches aber mehr von den älteren Leuten gefeiert wurde. Das Wort Gilde stammt aus heidnischer Zeit und bezeichnet all die Leute, die zu ein und demselben Opferschmaus gehörten. Im anderen Sinne hat diese sogenannte Bauerngilde auch in der christlichen Zeit fortbestanden. Sämtliche Bauern und Käthner von Hünxe gehörten zu dieser Gilde, und die schatzbaren Einwohner von Crudenburg behaupteten, daß sie auch dazu gehörten. Die Gilde bildete die besitzende Gemeinde, und aller Gemeindeboden war Eigentum der Gilde. An der Spitze stand der Gildemeister, der also ungefähr die Stellung des heutigen Gemeindevorstehers einnahm. Die Gilde nennt sich auch die Bruderschaft oder Gilde von St. Antonii. Im Jahre 1678 verkaufte die Gilde, da sie die Kriegssteuern nicht alle aufbringen konnten und die einzelnen Bauern tief in Schulden geraten waren, ein Stück vom Gemeindeboden; das Geld wurde verteilt. Die Crudenburger bekamen nichts mit, und darum führten sie Klage beim Richter Erwyn Steckling. Sie behaupteten, daß sie l. ihr Bauernrecht in Hünxe ebensogut hätten als einer der dortigen Einwohner und daß sie auch auf den vorgefallenen Zusammenkünften jederzeit mit eingeladen gewesen seien; 2. behaupten sie, daß die Kriegssteuer für die ganze Gemeinde immer ausgeschlagen gewesen sei und sie hätten doch auch Kriegssteuer bezahlt. Wenn sie zur Gemeindegilde nicht gehören sollten, so hätten sie ja nur für Hünxe bezahlt. 3. Bei den Kirchspielbeschwerden wären die Crudenburger immer mehr herangezogen worden als die Hünxer, namentlich was die Gänge für die Herrschaft nach Raesfeld, Wesel, Dorsten betreffe, sowie auch bei Reparierung der Brücke zwischen den beiden Dörfern und der Wege und Stege; sie hätten ferner auch die Einquartierung oftmals allein getragen. 4. Jedermann wisse, daß die zu recht befugten Crudenbur-gischen Clegern Pfarrgenossen in Hünxe wären, folglich gehörten sie auch zur dasigen Gilde. Zum Schlüsse bitten sie dann, sie auch an der Verteilung mitgenießen zu lassen. — Die schatzbaren eingesessene der Freiheit Crudenburg. Crudenburg, den 21. März 1678. Darauf erwidern die Hünxer: ad 1: Die Crudenburger haben ihr Bauerrecht nicht in Hünxe. Zu den Zusammenkünften pro quartalia in Sachen des gemeinen Bauer- und Gilderechtes, „als wann bauerrichter erwehlet, Gildemeister angeordnet, Kirchspiels- und Bauernsetzung gemacht, bauer- und Gilderechnung gehalten”, seien sie niemals eingeladen gewesen, noch weniger, daß sie etwas darin sprechen oder hätten handeln dürfen. Zu den Zusammenkünften aber, „die man pflecht zur conservation der gemeinen Bruderschaft zu halten, wird gern gestendigt, daß sie jedesmahl dazu eingeladen worden, aber nicht allein die schatzbaren in der Freiheit Crudenburg, sondern auch die bedienten des herrschaftlichen Hauses, als Herr Amtmann und Herr Waldförster, die binnen Vererbten dieser Bauerschaft, sodann die Geistlichkeit und Diener der Kirche allhier, gleichfalls die nächsten anwohnenden der benachbarten bauerschaften Bühl und Bocholt. Daraus folgt noch nicht, daß sie zu unserer Gilde gehören. Die Vorsteher der Hünxischen Bauerschaft werden solche Einladungen hinfüro einstellen und sie in ihrer Freiheit Crudenburg belassen, ad 2: Ihre Schätzung ist uns nicht zugute gekommen, dieselbe ist für Bruckhausen und Bocholt auch besonders ausgeschrieben worden, sowie auch für Crudenburg. ad 3: Mit ihren Diensten haben die Crudenburger uns nichts geholfen, sie haben ja jederzeit ihre eigenen burgermeestern gehabt, und für ihre besondere Municipalfreiheit haben sie solche Dienste uff sich genohmen. Die Hünxer gebrauchen die brügge und weg und Steg nicht mehr wie die anderen bauerschaften auch und bezahlen dafür auch ihr Fehrgelth. Einquartierung hat jede Ortschaft tragen müssen. 4.: Der Pastor stellt gar nicht in Abrede, daß die Crudenburgischen seyn Pfarrgenossen zu Hünß, dieses ist ganz unnütz herangezogen worden, der Pastor wird aber bey dieser Gelegenheit befugt und veranleitet seyn, die kirchliche Gerechtigkeit dagegen, die zwarn aus guter nachbarlicher discre-tion denen Drevenackschen Pfarrgenossen in den Crudenburg bisher nachgesehen, ins künftige aber utiliter für sich und seine Kirche stricktus zu beobachten. (Hieraus geht hervor, daß der Pastor die Klagebeantwortung gemacht hat.) Es folgt hieraus noch nicht, daß sie zur Gilde berechtigt sind.” Sie beantragen denn, die Crudenburger abzuweisen. Aus Punkt 1 geht hervor, daß das Gildenfest wirklich muß ein Volksfest gewesen sein, und wohl mit viel Aufwand und Zeremonien gefeiert ist. Die Crudenburger feierten also auch dieses Fest dort mit. Gilde und Gildenfest haben auch 1806 ihr Ende gefunden.
Ein drittes Volksfest war noch das Schützenfest, welches vor 100 Jahren noch sehr in Blüte gestanden hat. Es ist aber immer ein Fest der jungen Burschen gewesen und hat daher oft die Schranken überschritten. Auf jedem Schützenfest gab der König einen Thaler, der wurde breitgeschlagen, mit einem Reime versehen und dann an die Kette gehangen, die der König trägt. An der Kette von Hünxe befinden sich die Thaler ungefähr von 1700 an. Crudenburg feierte immer sein eigenes Schützenfest. Zuletzt aber hat man damit 10 Jahre gewartet. Wie es bei den Schützenfesten herging, bezeichnet ein Regierungsdecret vom Jahre 1715 genauer: „Nachdem Wir in Unserem Hoflager (Friedrich Wilhelm I.) mißfällig vernommen, daß in vielen clevischen Städten bei dem jährlichen Scheibenschießen derer Junggesellen und gar der Knaben von 10—15 Jahren sich zusammenthun, compagnieweise auf den Gassen herumziehen und hernach etliche Tage und Nächte nacheinander mit Trinken und Spielen sehr excedieren und sich dergestalt in ihren besten Jahren zum Saufen und liederlichen Leben angewöhnen wozu an etzlichen Orten sogar die Gemeinde die Kosten trägt, Wir aber das Scheibenschießen als eine an sich nützliche Übung denen jungen leuthen fernerhin wohl verstattn, hingegen denen dabey vorgehenden Üppigkeiten länger nicht nachsehen werden können, Alß haben wir in gemeltem Hoflager allergnädigst verordnet, daß, wenn die Junggesellen ihr Scheibenschießen fortsetzen wollen, sie sich dabei mäßig und bescheidentlich aufführen, und Insonderheit des Schießens und Lermens auf den Gassen sich enthalten, denen Knaben aber das bisherige Herumlauffen und schwelgen bei nahmhafter Straffe verboten und durchaus nicht weiter zugelassen seyn soll. Und befehlen euch in Gnaden, daß ihr euch danach aller-unterthänigst achten, darauf halten und dawider keine Contravention gestatten sollet. Cleve, d. 7. September 1715. Adam Otto v. Viereck.”
Diese Verordnung wurde fast alle Jahre erneuert. Eine Extraverordnung von 1717 lautet also: „Nachdem allerunterthänigst geklaget worden, daß ohnerachtet wir die Hochzeits- und Tauf-mähle eingeschränket, auch bey den Scheibenschießen und anderen Saufgeläger keine Frauenspersonen sich finden lassen sollen, verordnet, hätten dennoch die Hochzeits- und Taufmähle fast größer denn vorhin angestellet, und bei dem Scheibenschießen die Magde ordentlich eingeladen, solche Sauffgeläger zum wenigstens 2 Tage fortsetzen, und dabey große Excesse ver übet würden, Wir aber solchen Contraventiones länger nicht zusehen können, Als erwiedern Wir Unsere diesertwegen außgelassene Verordnung und befehlen euch in Gnaden, daß ihr dieses geziemend zu männiglichen Wissenschaft bringen, allen Unseren Unterthanen dessen Geltung bey Straff von 25 Goldgulden einbinden und die Contravenientes vor die Brüchten ansehen sollet. Cleve, d. 1. Juni 1717. J. C. v. Strünckede.”
Die Schützenfeste sind in den meisten Gemeinden schon lange keine Volksfeste mehr, sie sind aus der Mode gekommen und gehen ihrer Auflösung entgegen. (Das war die Meinung des Chronisten um das Jahr 1900. Anm. d. Verfassers.)
In Crudenburg wurde jährlich der Sonntag Oculi im Monat März als Volksfest gefeiert. An diesem Tage legte der „Burgermeister” der ganzen Gemeinde Rechnung. Die Rechnung wurde in der Schule abgetan, wobei der Bürgermeister und der Lehrer auf bekränzten Stühlen saßen und auch bekränzte Pfeifen erhielten. Daß hierbei auch auf Kosten der Gemeinde gegessen und getrunken wurde, ist ein so großes Unrecht nicht, denn die ganze Gemeinde aß und trank mit. Der Bürgermeister war ein aus freier Wohl hervorgegangenes Gemeindeglied. Im Jahre 1749 wurden vertrunken auf Oculi 2 Ohmb bier ä 1 Reichsthaler 30 St. macht 3 Rchth. und 10 Kannen Fusel ä 10 St. = 1 Rchth. 40 St.
Mit besonderer Vorliebe wurde und wird noch in diesen Dörfern Neujahr gefeiert, weniger als Volksfest wie als Familienfest. Starke Ausschreitungen müssen dabei vorgekommen sein, wie aus dem nachfolgenden Publicandum hervorgeht: „Da aus der Erfahrung bekannt, was auf dem Heiligen Neuen Jahrestag von rucklosen Leuten vor Excesse und Unordnungen angefangen werden, wodurch zuweilen das größeste Unglück zu entstehen pfleget, als habe ich nöthig gefunden, ein dergleichen unerlaubtes Vornehmen ein vor allemahl gänzlich abzustellen, durch diese Ordre allen und jedem zu untersagen, und zwar bei unausbleiblicher und nachdrücklicher Straffe, daß sich keiner unterstehen solle, am neujahrstage weder mit schie ßen noch sonst unerlaubten Excessen sich zu vergehen, wovon keiner in der ganzen Herrlichkeit Crudenburg ausgeschlossen ist, wie denn desfalls nicht alleine denen Bedienten vom Hauß, sondern auch zugleich allen Bauerrichtern und Scheffen ernstlich anbefohlen wird, ein wachsames Auge darauf zu haben und die Übertreter dieser Ordre sogleich ohne Anstand gehörigen Orts angeben, widrigenfalls sie mit unausbleiblicher Strafe sollen angesehen werden, damit sich auch keiner mit der Unwissenheit zu entschuldigen, Alß soll dieses öffentlich in der Kirche abgelesen werden. Crudenburg, den 27. Dezember 1739. Sigismund Freiherr von Strünckede.”
Dieser Befehl wurde die folgenden Jahre jedesmal am letzten Kirchtag vor Neujahr von der Kanzel abgelesen, und doch hat das Schießen nicht verhindert werden können; es besteht noch.
Wurde denn auf solchen Vergnügungen nicht getanzt? — Gewiß, auch das. Zur Zeit Alexanders von Vehlen hatte ein Musikant aus Raesfeld die Gerechtsame, hier zu spielen; allen anderen war es verboten. Der Richter Füllen verfügt im Namen des Grafen: „Demnach Ihre Hochgräfliche Exellenz, der Herr Veldmarschall Graff von Vehlen und Meyen, unsere Gnädige Graff und Herr auf Unterthäniges ansuchen dehro Raesfelthschen Dieners und Musi-canten Hermansen Bernings gnädigst bewilligt und zugestanden, daß in dehro Herrschaft Hünxe wie auch in Crudenburg und soweit sich die Jurisdiction und bottmäßigkeit erstrecket, auf alle vorfallende Hochzeiten, Kindtaufen, Gastmähler und Wiltschützereien ‘: so wanehr Musicanten darauff gebrauchet werden sollten :/ gedachter Bering allein spielen und musi-ciren, andern außwertigen aber poenaliter und bey Verlihrung und prismachung der instru-menten, darauff zu spielen oder zu musiciren verbotten werde, seyn und pleiben solle, So wird solches hiemitt Männiglichen zu wissen vermachet, umb sich darnach zu richten und vor ungelegenheit zu hüten. Crudenburg, den 22. Märtz 1668. Auf Hochgemelten gnädigen Herrn Hochgräfl. Befehl. Füllen.”
Das wurde von der Kanzel herab publiziert — oder vielmehr mußte publiziert werden; was würde man jetzt dazu sagen?
Bering strich denn auch wirklich allein auf, auf den Dörfern spielte in dieser Zeit immer nur ein Musikant, also einer Solo.
Es bleibt nun noch übrig, einen Blick auf die Trauerfestlichkeiten zu werfen. Daß auf den Hochzeits- und Taufmählern übermäßig getrunken wurde, und daß diese 2 bis 3 Tage anhielten, ist ja schon erwähnt. 1667 machte Pastor Wilhelm Bönneken bekannt, daß in der Fastenzeit keine öfffentlichen Convivia (Gastgebereien) mehr dürften abgehalten werden, laut Beschluß des Presbyteriums. Als 1672 durch die Franzosen große Armut einriß, wurde weiter bekanntgemacht, daß die Armen nicht gezwungen sein sollten, das Leichenbier zu geben. Es mußte sonst bei jeder Leiche eine bestimmte Quantität Bier gegeben werden. Der Beschluß des Presbyteriums lautet darüber: „Weil große Armut wegen Kriegsverderb und sonsten vorhanden, ist gut befunden, daß die Eltesten, jeder in seiner Gemeinheit oder bauerschaft, andeuten sollen, daß diejenigen, so nicht woll dabey werden (die sich nicht gut ständen) ohne einige abkürzung gebührender Ehrerbietung in Sachen der begräbniß, kein Leichenbier zu geben bedürfften. Hinwieder aber, so einige aus ehrgeiz dem nicht nachkommen würden und hernach in dürftigkeit fahlen, desto weniger commiseration (Erbarmung) und Steuer von den Armen zu erwarten sollen.” — Wie es auf den Begräbnissen zuging, wird durch die folgende Verordnung in etwa beleuchtet: „Nachdem durch gnädigste Verordnung Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg, unseres gnädigen Herrn, Alles Wein- und Bierschenken auf den Begräbnüßen, wodurch allerhand ärgerlich Unwesen verursacht werden, verbothen, und man sich bey den Begräbnüßen vielmehr der Sterblichkeit zu erinnern, der-halben auch allen übermäßigen sauffens sich billich zu enthalten, Alß wir namens Hochgemelt Sr. Churf. Durchl. unsern gnädigsten Herrn jedermänniglich hiemitt zu wissen gethan, daß hinfüro solchem schenken auf denen Leichenbegängnißen sich enthalten, wehr deme aber zuwider gehandelt, daß für jeden, welchem Wein, Bier oder ander getränk geschonken, von dem Sterbehause oder wer diese freunde und nachbahrn geladen, alsofort nach geschehener begräbnüß 2 Goldgulden Straff erleget werden sollen, Geben, Wesel, den 23. October 1680. Stechlinch (Churfürstlicher Richter).”
Das Leben unserer Vorfahren in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts hat uns der Chronist durch vorstehende Schilderung des Dorfes, der Tracht und mancherlei Gepflogenheiten und Sitten ziemlich dargestellt. Daß dieses Leben auch in der Friedenszeit recht erlebnisreich und keineswegs eintönig und langweilig gewesen sein muß, mag der Leser des Heimatkalenders nicht nur aus vorstehenden Zeilen, sondern auch aus der Beschreibung des Hünxer Pfarrwahlstreites der Jahre 1715—1723 entnommen haben. Man erfährt noch von manchen anderen Schönheitsfehlern der „guten alten Zeiten”, wenn man in alten Dokumenten blättert. Da kann man z. B. lesen, daß am 14. Mai 1685 der gesamte Kirchenvorstand von Hünxe und sechs Pastöre der Umgebung in Hünxe versammelt waren, um einen Streit zwischen dem Hünxer Pastor und seinem Vikar zu schlichten, der sich um den Anteil an Geldern drehte, die kirchlicherseits bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen erhoben wurden. — In einem Schreiben aus dem Jahre 1701 werden dem Pastor zu Hünxe heftige Vorwürfe von einem Richter gemacht, daß er sich zu privaten Zwecken an Kirchengut bereichert habe, ewig streitsüchtig sei und seine Pflichten sowohl hinsichtlich der Predigt als auch der Seelsorge in gröblicher Weise vernachlässige. Da der Pastor sich nun seinerseits heftig über den Richter bei seinem Kirchenpatron beschwert, kommt es zu einer Untersuchung der Angelegenheit durch Herrn Magister Alex Volkering, Prediger zu Hamm, und Herrn Theodor Stahlknecht, der Rechten Licentiat, die sich eigens dazu nach der Krudenburg und Hünxe begeben mußten. Nach der Untersuchung wird dem Pastoren durch seinen Patron, den Freiherrn von Hey-den, mitgeteilt, daß nach Meinung der beiden Kommissare „das Schreiben des Richters recht christlich und nichts Unbilliges darin enthalten seye — und also pastori gebühret hätte, diese Ermahnung mit Dank anzunehmen, usw.” Die Klage des Pastors wird als zu Unrecht erhoben abgewiesen und der Pastor wird „in die Unkosten verdammt”. Außerdem soll das Gericht zu Hünxe die Relation der Commissarien unter dem Namen des Freiherrn von Heyden publizieren. Es wird sicherlich einiges Gerede in der Gemeinde gegeben haben. — Eine Erregung anderer Art mag im Juni und Juli 1744 die Gemeinde erfaßt haben, als der Glockengießer Jan van Alen aus Elten die geborstene Kirchenglocke umgießen mußte. Aus den damit verbundenen Kosten an Reisegeldern, Verzehr- und Transportkosten ergab sich nämlich eine ansehnliche Rechnung von etwa 125 Reichstalern. Schlimmer war es aber gewiß, daß die reparierte Glocke „an der einen Seite zu dick und an der anderen zu dünn war. Sie hing deshalb immer schief und wollte an der leichten Seite nicht anschlagen.,, Diese Mängel wurden dem Glockengießer sofort nach Aufhängung der Glocke berichtet, und er schreibt darauf auf Holländisch also: „Seer Erwerdige Heeren pastores, Kerkmeesters, Voerstanders der Kerk van hünxe. — Wy hebben U schreyve van den 12. deses wel ontfangen, en Ick sall ten Eersten by U kommen en de klock soe sterk maekan sonder dat et haer schlagt. Mar dat se noch Eens so swaer word, der drofft U gen banghigkeyt vor hebben. Met der haest. De post staet en waght. Syet hyrmede gegroet, en Ick verblywe U onderdaenyge dynar. Elten, den 17. August 1743. Jan van Alen.”
Im folgenden Jahre wurde die Glocke von dem Königl. Preußischen privilegierten Glockengießer Voigt zu Isselburg noch einmal für 190 Taler umgegossen. Dies geschah in Hünxe selbst am 28. Januar 1744 auf Kosten des Jan van Alen. Als das Haus des Schmiedes Dames in Hünxe gebaut worden ist, hat sich beim Bau des Fundamentes die Glockenform vollstän dig erhalten vorgefunden. Sie schlummert noch bruchstückweise unter diesem Hause. — Übrigens sprang im Juni 1770 auch die große Glocke. Sie wurde nach Isselburg gebracht und dort umgegossen.
Aus dem Kurfürstentum Brandenburg war ja inzwischen das Königreich Preußen geworden, und nach dem Tode des am 18. Januar 1701 zu Königberg gekrönten Friedrich I. wollte nach 1713 *vohl der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. den so oft gerühmten und ebenso oft geschmähten Preußengeist auch bei Rheinländern und Westfalen zur Geltung bringen. Daß der selbst so sparsame König auch von allen seinen Untertanen Sparsamkeit verlangte, daß er die übermäßigen Ausgaben bei Hochzeiten, Kindtaufen und auch bei Volksfesten durch Strafandrohung zu zügeln suchte, haben die im vorstehenden wiedergegebenen Verfügungen gezeigt. Über die an anderen Orten (z. B. in Duisburg) mit Empörung und Aufruhr beantworteten Methoden der preußischen Werber, junge Leute zum Militärdienst zu pressen, ist aus hiesiger Gegend nichts berichtet. Vielleicht aber deutet ein Gerücht oder ein altes, heute vergessenes Lied, das von älteren Krudenburgern vor dem Ersten Weltkrieg bisweilen gesungen wurde, das Mitleid der Bevölkerung mit einem jungen Deserteur an, der hier im Turmgefängnis eine Zeitlang in Eisen gelegen haben soll, nachdem er bei seiner Flucht einen Fährmann an der Aaker Fähre erschlagen habe. Der traurige Text paßte zu der Trauermelodie, mit der die Leute sangen: „Ach, was bin ich doch verlassen auf der Welt von jedermann, Freund und Feinde tun mich hassen, keiner nimmt sich meiner an. Ach, was sind die Mauern dunkel und wie sind die Ketten schwer! Und wie lange wird’s noch dauern? Ist für mich kein Rettung mehr?” — So sangen die Leute noch etwa zehn weitere Strophen, und einige glaubten zu wissen, daß es sich um einen jungen Pastorensohn gehandelt habe, der den Werbern zu entkommen versuchte. — In der Festschrift zur Feier der dreihundertjährigen Zugehörigkeit des ehemaligen Herzogtums Kleve zur Krone Brandenburg-Preußen findet sich die Notiz: „Bei einer Aushebung in Ruhrort wurde 1722 ein Soldat erschossen.” Zusammenhänge sind durchaus nicht nachweisbar. Die allbekannte Tatsache aber, daß der Soldatenkönig 1730 in Wesel fast seinen eigenen Sohn erstochen hätte, nachdem dieser hier bei einem Fluchtversuch vor dem „Preußengeist” gefangen worden war, spricht sehr deutlich von der Schattenseite dieses Geistes. Sie tut es umso drastischer, als doch aus diesem selben Menschen, der beinahe als Deserteur getötet worden war, nachher der weltberühmte Fridericus Rex wurde. — Es flüchtete damals wohl mancher tüchtige junge Mann vor dem preußischen Korporalstock über die nahe Grenze, und Fremde scheuten sogar die Durchreise durch preußisches Gebiet. Andererseits ist ebenso allgemein bekannt, daß dieser Soldatenkönig aus demselben militärisch strengen, fast despotischen Geist das weltberühmte preußische Beamtentum schuf, das mit seiner unbedingten Zuverlässigkeit, Unbestechlichkeit und Pflichterfüllung in unserem Lande Ordnungs- und Verwaltungsaufgaben bewältigte, welche die Voraussetzung für den Aufstieg Preußens bildeten. Daß derart ordnende Kräfte in der „guten alten Zeit” auch unserer Heimat sehr dienlich waren, wird wohl auch aus dieser Schilderung der Zustände und Begebenheiten in und um Krudenburg vor etwa 250 Jahren ersichtlich sein.

 

Sechshundert Jahre Krudenburg                               Heimatkalender 1967
von Kurt von Mallinckrodt

3. Fortsetzung

Die „Ruhe” in der Heimat wurde nach dem Regierungsantritt Friedrichs II., des Großen, — also nach 1740 — sehr bald erheblich gestört. Kurz nach dem Ausbruch des Schlesischen Krieges brannte am 29. 9. 1742 ein großer Teil der Stadt Schermbeck nieder, weil hannoversche Tiuppen in ihrem dortigen Quartier beim Brotbacken diesen Brand verursacht hatten. Die hannoverschen Truppen, die auch in dem dritten Schlesischen Kriege (1756—1763) in unserer Heimat oft gegen die Franzosen kämpften, waren die einzigen Verbündeten, die dem Preußenkönig in dem großen europäischen Krieg auf Englands Veranlassung zur Seite standen, denn Hannover und England waren zu der Zeit vom König Georg von England, der auch Kurfürst von Hannover war, regiert. — Von den beiden ersten Schlesischen Kriegen gegen Maria Theresia von Österreich berichten die hiesigen Dokumente wohl nichts; aber während des gesamten Siebenjährigen Krieges herrschte hierzulande bittere Kriegsnot mit viel Einquartierung, Kontributionen und Unruhe durch landfremdes Soldatenvolk. — Wesel war gleich zu Anfang des Krieges von der preußischen Besatzung geräumt und im Namen der Kaiserin Maria Theresia von Franzosen besetzt worden, denn der König Georg dachte die Weser als Verteidigungslinie zu nehmen. Die Franzosen unter Marschall d’Estrees schlugen aber den Herzog von Cumberland mit seinen braunschweigischen Truppen bei Hasten-beck i. W., und durch die Kapitulation des Herzogs bei Zeven wurde nach Auflösung der verbündeten Armee das gesamte preußische Gebiet am Rhein von Franzosen besetzt. Diese waren zum Teil mit kroatischen und serbischen Hilfsvölkern der Donau-Monarchie eingesetzt, so daß sich wieder mal arg viel fremdes Volk hier aufhielt. Friedrich selbst schlug eine zweite französische Armee und einen Haufen der „Reichstruppen” der Kaiserin unter dem französischen General Soubise bei Roßbach. Danach führte dann der Herzog Ferdinand von Braunschweig ein neues Hilfsheer aus Hannoveranern, Hessen und Braunschweigern durch fünf Jahre hindurch mit manchem Erfolg gegen die Reichsarmee. Unseren Bauern ging es dabei aber ebenso schlecht wie damals im Dreißigjährigen Krieg. Die Gartroper können z. B. urkundlich beweisen, daß ihr Ort am 18. 11. 1760 am gleichen Tage an beide feindliche Heere Verpflegung und Futtermittel liefern mußte, und zwar an die hannoverschen Truppen in Gar-trop und an die Franzosen in Crudenburg. Mal wurden die Franzosen bis auf das linke Rheinufer zurückgedrängt, dann wieder bedrohte der General Soubise Hannover, und infolgedessen mußte Ferdinand von Braunschweig von Venlo und Wesel her schleunigst wieder zurück. Die Festung Wesel selbst ist nie von den Preußen zurückgewonnen worden. Die Franzosen wollten von Wesel her den Rückzug Ferdinands in der Gegend von Rees aufhalten. Doch da schlug der General Imhoff die französische Besatzung Wesels am 5. 8. 1758 bei Mehr in völlig ungeordnete Flucht. Von Wesel aus unternahmen die Franzosen immer wieder Vorstöße ins rechtsrheinische Gebiet. 1761 drang Soubise von Wesel her erneut in Westfalen ein, wurde aber bei Villinghausen am 15. und 16. Juli geschlagen. Trotzdem sahen die Franzosen das klevische Gebiet als erobertes Gebiet an und forderten die hiesigen jungen Leute, die in Ferdinands Armee für Friedrich II. kämpften, immer wieder auf, die preußischen Fahnen zu verlassen. Einige Soldaten aus Brünen wußten in dem Durcheinander wohl wirklich nicht mehr recht, wer denn nun zu sagen hätte, und kehrten tatsächlich nach Brünen zurück. Sie wurden aber von ihrer Heimatgemeinde sofort wieder weggejagt, was Friedrich der Große den Brünern hoch anrechnete. Nach dem Frieden von Hubertusburg wurde Wesel am 11. März 1763 endlich an Preußen zurückgegeben.
Wenn man das Hin und Her fremder Völker durch lange Jahre überdenkt und dann noch hört, daß anfänglich von Paris aus befohlen war, das Land zwischen Rhein und Weser zur Wüste zu machen, kann man sich die Leiden unserer Vorfahren in damaliger Zeit vorstellen. In der eben erwähnten Gartroper Chronik heißt es, daß unsere Vorfahren oft Rekruten stellen, auch mancherlei Arbeit mit Pferd und Wagen für die Besatzungstruppen ausführen mußten. In einer anderen Chronik heißt es, daß die Behandlung dieser Zwangsarbeiter derartig gewesen sei, daß mancher dabei sein Eigentum in Stich gelassen habe und geflohen sei. Die Crudenburger Schulchronik berichtet von einer sogenannten Castrieschen Fouragierung (durch hannoversch-brauschweige Truppen), durch welche die Gemeinde Hünxe 1760 besonders hart bedrückt worden sei. Für diese Leistung und für eine andere Kontribution durch die Franzosen aus dem Jahre 1757, bei der die Dinslakische Synode 351 Taler und der erste Pastor in Hünxe 50 Taler, der zweite 30 Taler innerhalb 10 Tagen aufbringen mußte, hätte die Gemeinde später (1769) 1094 Taler gutgeschrieben erhalten, die aber der Steuereinnehmer Dickhayer noch bis 1770 festgehalten und erst auf harte Bedrohung durch den Landrat Eisner herausgegeben habe.
Nach dem Siebenjährigen Kriege scheint bis zum Einfall der Franzosen im Jahre 1806 hierzulande das Leben unserer Vorfahren etwas friedlicher verlaufen zu sein. Von den eventuellen Ausstrahlungen der französischen Revolution ist nichts überliefert. Daher mag hier zunächst von den
kirchlichen und schulischen Verhältnissen des Dorfes
gesprochen werden, denn auch diese sind recht wechselvoll und oft seltsam gewesen. Nachdem Johann Sigismund, Kurfürst von Brandenburg, 1613 zum reformierten Bekenntnis übergetreten war, taucht auch hier schon 1620 eine reformierte Kirche auf. Dieselbe lag auf dem Gute, und eine Wand derselben befindet sich noch in der Scheune des Herrn Benning-hoff. (Auch diese vom Chronisten, Herrn Gaecks, erwähnte Scheune steht heute nicht mehr. Sie wurde 1958 von dem Gutsbesitzer Reinhard Benninghoff-Lühl abgebrochen. Aber in der Nordwestecke der Hofmauer ist noch immer ein Teil der alten Kirch- oder Schloßkapellen-Wand erhalten.) Die damalige Herrschaft Crudenburgs hat wahrscheinlich die Schloßkirche dazu hergegeben, um die Gemeinde dadurch in Flor zu bringen. Bis dahin war der Vikar, einer der drei Hünxer Vikarien, Schloßkaplan von Crudenburg gewesen. Um 1620 war Cru-denburg im Besitze des Grafen Ernst von Holstein-Schauenburg. Unter diesem wird sich die Umwandlung vollzogen haben. Folgende Pfarrer dieser Kirche werden genannt:
1. Gerhard Titzhoff um 1620.
2. Johann Leonhard Seither. Auf einem alten Zettel stand: „Von 1662 bis 1676 hat Joh. Leonhard Seither allhier zu Crudenburg gepredigt, welcher aber zu Schermbeck gewohnt hat. Er predigte hier für die Frau Gräfin von Vehlen und Raesfeld.” Ihr Gemahl war Graf Alexan der von Vehlen. Seither wurde 1776 nach Briinen berufen. — Die Hauptperson in Crudenburg war damals wohl der Rentmeister Erlenhagen, welcher auch Wirtschaft besaß. Die Hünxer Kirche kaufte dort ihren Abendmahlswein, 12 Kannen zu 3 Taler 18 Stüber. Er scheint aber lutherisch gewesen zu sein, denn seine Frau vermachte der Kirche in Hünxe 1670 zehn Reichstaler. Eine andere Wirtschaft war hier noch bei Piethahn in Blensenhaus.
3. Gottfried Engels wurde 1695 allhier zum Prediger bestellt und ist hernach nach Brünen berufen.
4. Heinrich Engels ist 1699 hier Prediger geworden und ward hernach nach Kettwig berufen.
Er war der Bruder des vorigen.
5. Anton von Dorth ist 1703 berufen und wurde hernach wegen seines anstößigen Lebenswandels abgesetzt
6. Johann Theodor Beckmann ist 1717 hierher gekommen und wurde 1729 nach Surinam berufen.
7. Jakob Justus Soistmann ist 1730 berufen und 1739 nach Goch gezogen.
8. Johann Speck ist 1739 hier ins Amt gekommen.
9. Theodor Wilhelm Neuhaus ist 1742 hier Prediger geworden. Auszug aus dem Kirchenbuch von 1744: „Mit Leydwesen vernimmt Consistorium, daß der Älteste Junckremann aus Obrighoven schlecht aufführt, inde mer seine Frau, mit der er kaum % Jahr verheiratet ist, mit einer Pistole mit 2 Kugeln geladen erschießen will. Ohne Reue und Buße hat er noch communicir enwollen, den Pastor Meutemacher gescholten pp. Deswegen ist er ausgestoßen aus dem Consistorium. Da er Abbitte thun soll und nicht will, soll er beim Geheimbten Rath Stockum in Wesel verklaget werden.” Hierauf kam er dann und tat Abbitte, wollte aber nicht wieder in die Gemeinde aufgenommen werden.
„Bei Abnahme der Armenrechnung hat der gnädige Herr vorgestellt, daß der Garten des Predigers nicht mit dem Gehalt meliert werde, sondern daß derselb ohnentgeltlich, nur aus Güte von der Herrschaft vergönnet würde, auch sollen die Kosten, so am Garten verwendet würden, aus den Armenmitteln genommen werden. Die Güte des gnädigen Herrn wird gerühmt.” „Es hat ein christlich Consistorium als Herr Speck hierselbst Prediger gewesen, dem Freiherrn von Strünckede auf dessen Ansuchen 50 Thl. aus dem Armenbeutel geliehen, und 1475 sind ihm noch 20 Thl. geliehen worden. Der Garten ist mit diesen 70 Thalern belegt worden.” „Jeder Consistorialbruder, der nicht auf Zeit und Stunde da ist, soll 10 st. in die Armenkasse geben. Neuhaus,Prediger.”
Die Zahl der Gemeindeglieder der reformierten Kirche zu Crudenburg ist 1747 aufgezeichnet wie folgt:
1. Der gnädige Herr
2. die gnädige Frau
3. die Haushälterin Jfr. Seither
4. Rentmeister ter Stegen
5. Friedrich Eck
6. der Jäger
7. der Organist
8. die Küchenmagd
9. die Kuhmagd
In der Freiheit Crudenburg:
10. der Prediger
11. dessen Frau
12. der Schlüter Lerwich
13. dessen Tochter
14. die alte Fehrfrau
15. die Frau Krebbers
16. der alte Baumeister
17. dessen Frau
18. des Gärtners Frau
19. dessen Mutter
20. die Frau Steinmann
21. die älteste Tochter
22. die mittelste Tochter
23. der Herr Reine, pensionaire Aus Hünxe ao Personen Aus Drevenack 46 Personen.
13. Prediger Neuhaus wurde 1748 an die reformierte Gemeinde nach Soest berufen.

10. Vietor ist 1748 hier Prediger geworden, der aber wegen bekannter fataler Umstände sein Predigtamt niedergeleget. — Er war von Gartrop hierher berufen worden. Er heiratete nämlich die Besitzerin des hiesigen Gutes, die verwitwete Freifrau Carl Wilhelm von Grävenitz geb. von Heyden, apres qu’elle uet deux enfants par lui. — Er bekam den Titel Kriegsrat und zog nach Wesel. Vietor soll, als er hier Prediger war, dem Freiherrn von Strünckede noch 10 Taler geliehen haben. Nach Vietor war die Stelle drei Jahre unbesetzt. Dann kam xi. Johannes Leonhard Terstegen.

„Weil sich in Crudenburg kein Schulmeister und Vorsänger findet und der Prediger ein geringes Salair hat, und sein Haus schlecht ist, so soll eine Collecte beantragt werden.” So schreibt das Crudenburger Kirchenbuch, und weiter: „Es wird gefragt, wo die 50 Thl. geblieben, welche exclario (altario) clev. zum Unterhalt des Predigers gegeben, da die Stelle drei Jahre unbesetzt war. Darauf wird geantwortet: Diese hat Herr Kriegsrat Vietor zu sich genommen und einen Handschein gegeben, der aber nicht gefunden wird. Es wird gefraget, wer in diesem Falle dem Kriegsrat zuerst das heilige Abendmahl gereichet. Antwort: D. Frentz in Brünen und 2. Terstegen, hier. Dem Herrn Prediger ist nunmehr der Handschein von Herrn Kriegsrat eingehändigt. Die hochlöbliche Regierung hat erlaubt, daß das Kapital der 50 Thl. wegen der bedrängten Kriegszeiten angegriffen werden kann, jedoch soll es später aus den Pastorat-Revenuen ersetzt werden.”
Leider schicken viele Eltern ihre Kinder in die lutherische Kirche, solche Unordnung soll abgeschafft werden .
Der Prediger stellt vor, daß in den reformierten Kirchen der Schulmeister oder Vorsänger vor der Predigt ein oder zwei Kapitel aus der Bibel vorlese und bei Krankheit des Predigers eine Predigt lese. So soll es auch hier gehalten werden. Hier war aber nur ein Vorsänger. Prediger Terstegen starb hier 1777, und seine Witwe blieb hier wohnen. Terstegen hatte immer viel Streitigkeiten mit den benachbarten lutherischen Geistlichen. So mit Hencke in Drevenack 1765. Derselbe hatte 1761 eine Frau von Schwarzenstein, Mitglied hiesiger Gemeinde, ohne Geläut und Leichenpredigt beerdigen lassen. Er wurde deshalb beim Richter Schürmann in Schermbeck verklagt. Der Richter hatte dem Prediger Hencke angesagt, wenn er wieder so etwas anfange, so solle der Prediger in Crudenburg das Recht erhalten, seine Gemeindeglieder in Drevenack selbst zu beerdigen und Leichenpredigt zu halten. Aus dem Strünckede-Dornburgischen Konkurse sind der Gemeinde von der Regierung in Kleve 53 Taler 20 Stüber übersandt auf Abschlag der 80 Taler, welche die hiesige Gemeinde zu fordern hat. 50 Taler hat Herr von Strünckede zur Zeit des Predigers Speck, 20 Taler zur Zeit des Neuhaus und 10 Taler wahrscheinlich zu Vietors Zeit erhalten. Mit den 70 Talern wurde der Garten belegt Consistorium hat zur hiesigen Herrschaft das Zutrauen, daß sie den Garten solange unentgeltlich belassen wird, bis die 80 Taler ganz zurückgezahlt sind. Der Prediger Vogelsang zu Wesel sucht Unruhe in unserer Gemeinde zu stiften, denn er hat den reformierten Schulmeister Sachs am Lurhaas aufgestockt, daß er unserm Prediger auf einer Kindtaufe die gesammelten Armengelder 1 Taler 8 Stüber abgenommen und ihn und das Consistorium beschimpft hat.
Durch allerhöchstes, Königliches Edikt, wird ein jeder dritter Feiertag von Weihnachten, Ostern und Pfingsten abgesetzt und anstatt der vier Bußtage am 8. September, 2. Dezember, 2 März und 2. Juni wird ein großer Bettag auf den Mittwoch nach dem Sonntag Jubilate und auf den Sonntag nach Michaelis ein Erntefest angeordnet; mithin der Himmelfahrtstag (der sonst auch immer samt dem Dreikönigs- und Michaelistag gefeiert wurde) auf den darauffolgenden Sonntag versetzt. Die Hagelfeier und Fastenpredigten sollen auch abgesetzt werden. 1773. In der Vakanzzeit von 1753 bis 1755 sind die Pastoratsrevenuen aufgeschwollen. Es ist nunmehr zwischen der Weselschen Klasse und dem Hause Crudenburg hierüber ein Vergleich geschlossen, daß der Prediger freie Kuhweide und den Garten haben soll, welches früher die Herrschaft umsonst vergönnte. Von jetzt ab gehört solches aber zum Gehalt. Im Jahre 1777 wurde
12. D. Schindler Prediger. „Das Predigerhaus ist schlecht”, der Freiherr von Quadt, Kurator des Hauses Crudenburg, will es reparieren lassen. In der Vakanzzeit 1753—55 sind eingekommen 268 Taler 15 Stüber 4 Deut. Dem Vorgänger, Meister Schulz, sind für das erste Jahr zugedacht 18 Taler, Schindler wird 1779 nach Orsoy berufen.

13- W. Brinkmann, Pastor.
„Der Vorsänger Schulz kann mit seinem Gehalt nicht bestehen”, wenn die übrigen Gemeindeglieder das auch wollen, so soll er am Sonntage das Essen bekommen, jedoch soll dies nicht als ein Recht angesehen werden. 1780 haben wir 50 Taler Geschenk vom König bekommen. Dem Vorsänger Schulz bezahlt 28 Taler. Brinkmann geht als Prediger nach Bochum. Consistorium will dafür sorgen, daß die kleinen Rechnungen von Sieberg und Nettelbus, welche vom Kurator von Quadt übernommen sind, aus dem Armenstock bezahlt werden, falls Kriegsrat Vietor sie nicht bezahlen will.
14. Mann, Prediger von 1781 an.
„Das Pfarrhaus ist schlecht. Die Regierung hat wieder 50 Thl. geschenkt 1782. Auch 1783
schenkt sie 50 Thl.
Der Freiherr Sigismund- Ludwig, Karl, Friedrich von Strünckede war 1783 Besitzer des Gutes Crudenburg geworden, und bald gab es auch etwas Neues. Er ließ bekanntmachen: Es soll von nun an der Gottesdienst um 10.30 Uhr angehen, welches der Gemeinde bekannt gemacht wird.” 14. Dezember 1873. — Darauf folgt ein Gesuch an den König: „Seit dem Absterben der Frau Kriegsrätin Victor, die zwar schwächlich aber selten oder nie die Kirche versäumte, begann der Gottesdienst um 10 Uhr. Nach dem Gottesdienst werden noch die Kinder in der christlichen Wahrheit unterrichtet. Herr von Strünckede besteht darauf, daß erst um Vjii Uhr angefangen werden soll. Das darauf bezügliche Publicandum habe ich nicht abgelesen, sondern dem Pastor Vorstellung gemacht, da das Christfest vor der Thür und das heilige Abendmahl gefeiert werden soll. Darauf hat er dem Küster befohlen, nicht eher zu läuten als bis er von ihm Befehl habe. Wir sind zur Kirche gegangen, und während dem Singen ist erst geläutet worden. Die Gemeinde hat das ius präsentandi und hat schon seit 1726 ein Consistorium, das seit diesem Jahr auch den Küster besoldet, und sie steht schon seit 1662 unter der Weselschen Classe. In den Jahren 1726—28 ist zum Kirchbau eine Col-lecte gehalten, zu der des Königs Majestät selbst 650 Thl. geschenkt hat. So glaubt Consistorium berechtigt zu sein, den Anfang des Gottesdienstes bestimmen zu können. Ew. Majestät möge ihm befehlen, daß er unsere gute Ordnung nicht mehr störe.
Crudenburg, 23. 12. 1783. Mann.”
Von Strünckede antwortet hierauf, daß die hiesige Gemeinde sich nach dem Geläut in Drevenack richten müsse, da das hiesige nicht zu hören sei, und dort finge die Kirche erst um V211 Uhr an. Der König befahl ihm, sich nicht in die Gemeindeangelegenheiten zu mischen. Er ließ fortwährend erst um V^ii Uhr läuten. Am 29. Januar stand die Kirche, die eher einem Keller als einer Kirche gleicht, auch wirklich daraus entstanden ist, unter Wasser. Sie ist der Gemeinde zum Orte, den Gottesdienst darin zu halten, angewiesen worden, für Gelder, welche von Sr. Majestät zum Bau einer Kirche geschenkt und durch Kollekte eingekommen sind. Der Küster ist zugleich Gärtner und wohnt auf dem Schloß. Am 7. Februar wurde (wahrscheinlich auf Befehl der herrschaftlichen Frauenzimmer, denn der Herr ist abwesend), als die Predigt schon begonnen hatte, erst geläutet. Der Küster communiziert in der reformierten Gemeinde zu Gartrop. Ew. Majestät möge gestatten, daß wir ihn absetzen. Er bekommt jährlich 4 Thl. Gehalt.” — Richter Pagenstecher in Wesel sollte der Gemeinde zu ihrem Recht verhelfen, der Herr gehorchte aber nicht. Erneute Beschwerde, und damit Ende. Vielleicht hat er gehorcht.
1784. Die Regierung befiehlt, daß die Zinsen von den geschenkten Geldern nicht mehr zur Besoldung des Vorsängers verwendet, sondern gespart werden sollen. Prediger stellt der Regierung die Unordnung vor, welche im Gesänge dadurch angerichtet würde. Regierungbleibt dabei. — Der Vorsänger, Meister Haak, wird also entlassen. Nach dem nächsten Gottesdienst allgemeine Beratung, da das Singen doch gar zu unordentlich gehet. Um Mittel zur Anstellung eines Schulmeisters zu bekommen, soll jedesmal beim Abendmahl gesammelt werden, und von Strünckede will jedesmal einen Taler bezahlen. Das Schulkapital beträgt jetzt 1000 Taler schlecht Geld.
Kollekte zur Reparatur des Pfarrhauses gehalten diesseits der Weser. Sie hat nicht viel eingebracht.
1785 wurde Lehrer Haak gewählt, welcher schon 1786 starb. 1788 wurde Groote Lehrer und 1792 im November Schievelkamp.
1785. Das Crudenburger Pastorathaus ist fast unbewohnbar. Der Landrat Eisner soll von der Regierung die Weisung erhalten haben, es zu besichtigen, und hat solches nicht getan. Dieses Haus gehörte nicht zur Fundation, sondern ist vor etwa 60 Jahren für die vom Prediger Beckmann eingesammelte Kollekte außer Landes gekauft worden. Die Gemeinde ist zu arm, um das Haus zu unterhalten.
1784. Die Konfirmation sämtlicher Prediger soll bei der Landesregierung nachgesucht werden. Die Geistlichen bitten um Aufhebung dieser Verordnung, erreichen aber nichts. Es bleibt dabei; sie werden zur Ruhe verwiesen. Das Rescript ist vom 26. November 1784. Die Prediger wenden in einer Eingabe dagegen ein, daß die Gemeinde hierdurch auf Kosten getrieben und ihnen hierdurch auch gewissermaßen die Wahlfreiheit eingeschränkt würde.
Die Märkische Synode stellt einen Antrag an den König um die Wiedereinführung des alten Himmelfahrtstages, da noch immer viele Gemeindeglieder die Feier auf den Tag wünschen, wo sie einfällt.
1787. Publicanda, die von der Kanzel nicht schicklich abgelesen werden können, sollen laut Königlicher Verordnung vom Küster abgelesen werden.
Pastor Mann starb im Jahre 1801. Die Stelle war 1V2 Jahre unbesetzt, und dann erhielt sie der bisherige Prediger in Castrop namens
15. Osthoff. Derselbe wurde am 20. Februar 1803 in sein Amt eingeführt.
1806. Da durch die Abtretung des Klevischen an Frankreich zu Gunsten Keiserl. Hoheit des Prinzen Joachim die bisherige Verbindung mit der Universität Halle aufgehoben ist, so fällt die Kollekte hierfür fort.
Die reformierten Geistlichen der Weselschen Klasse machen 1806 eine Eingabe an die französische Regierung in Düsseldorf, worin sie sich beschweren, daß sie Einquartierungsfreiheit genössen und doch damit bedacht würden. Antwort: Das soll auch aufrecht erhalten bleiben, aber der Magistrat zu Wesel ist in seinem Rechte, aber der Einmarsch der französischen Truppen und damit verbundene Einquartierung ist ein Fall außer der Regel.
1807. Für zweihundert Dornenpflanzen zur Aufbesserung und Schließung der durch die französische Einquartierung beschädigten Hecke des Pastoratgartens, das Hundert zu 18 Stüber. Daubach, Gärtner.
Osthoff wurde 1817 nach der Unionsfeier zum zweiten Pfarrer nach Hünxe gewählt, und die hiesige Stelle ging ein.
Die Gräfin von Quadt-Hüchtenbruch, welche damals Besitzerin von Gartrop war, sorgte dafür, daß die Einkünfte an die beiden Pfarrstellen in Hünxe, an die in Drevenack und an die in Gartrop verteilt wurden, denn von Strünckede war verarmt, und Gartrop hatte Crudenburg angekauft.

 

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